Wahl 23

Briefwahl: Das gilt es zu beachten

Wer am 29. Jänner bei der niederösterreichischen Landtagswahl nicht in der Nähe seines Hauptwohnsitzes ist, kann per Briefwahl bzw. Wahlkarte wählen. Damit die Stimme auch tatsächlich gezählt werden kann, gilt es aber einige Fristen einzuhalten.

In diesen Tagen beginnt die Wahlbehörde damit, jene Wahlkarten auszuschicken, die bereits beantragt wurden. Wahlkarten für die Briefwahl können sowohl schriftlich als auch mündlich beantragt werden. Den schriftlichen Antrag kann man ab sofort per Post, Fax oder Mail an das Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes richten. Ein schriftlicher Antrag ist außerdem über die Gemeindehomepage oder über eigene Plattformen wie beispielsweise www.wahlkartenantrag.at möglich.

Der Antrag ist generell bis zum vierten Tag vor dem Wahltag möglich, also bis Mittwoch, 25. Jänner 2023. Dies gilt aber als relativ knapp, da nach dem Antrag die Wahlkarte noch zugestellt und dann auch wieder abgegeben werden muss. Also Achtung: Wer plant, seine Briefwahlstimme postalisch anzufordern oder abzugeben, muss die erwarteten Zeiten für die Zustellung einrechnen.

Wahlkarte für die Landtagswahl 2023
APA/HELMUT FOHRINGER
Wichtig ist, dass im grauen Feld des weißen Wahlkartenkuverts unterschrieben wird – andernfalls ist die Stimme ungültig

Stimme muss bis Sonntagmorgen eingetroffen sein

Das Abgeben der Wahlkarte ist entweder bei der eigenen Gemeindewahlbehörde oder bei der Post möglich, aber auch hier ist die Frist für die Zustellung zu bedenken. Eine Briefwahlstimme ist nur dann gültig, wenn sie spätestens am Wahltag um 6.30 Uhr bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangt oder am Wahltag direkt im eigenen Wahlsprengel abgegeben wird.

Wer seine Stimme am Wahltag abgeben möchte, dies aber nicht in der eigenen Hauptwohnsitzgemeinde machen kann, für den ist der Ablauf ähnlich – lediglich das weiße Überkuvert entfällt, aus der Briefwahlstimme wird damit eine Wahlkarte. Diese wird am Wahltag aussortiert und in den richtigen Sprengel zurückgeschickt, wo sie ausgezählt wird. Bei der letzten Landtagswahl in Niederösterreich im Jahr 2018 gab es weniger als 800 Stimmen, die auf diese Art abgegeben wurden.

Landtagswahl 2023 auf noe.ORF.at

Alle Informationen und Hintergrundberichte zur Landtagswahl am 29. Jänner finden Sie hier

Einfacher: Mündlicher Antrag auf Wahlkarte

Etwas einfacher funktioniert es, wenn der Antrag auf eine Briefwahlstimme persönlich oder von einer bevollmächtigten Person eingebracht wird – das ist mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. Jänner 2023, 12.00 Uhr) möglich. Bei persönlicher Abholung kann man seine Stimme auch gleich an Ort und Stelle abgeben. So wird sichergestellt, dass alle Fristen eingehalten werden.

Auch beim Ausfüllen der Briefwahlkarte ist einiges zu beachten, damit die Stimme gültig ist: Nach dem Ausfüllen kommt der Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert, das wiederum zurück in die weiße Wahlkarte gesteckt wird.

Entscheidend ist, dass das weiße Wahlkartenkuvert an der vorgegebenen Stelle unterschrieben und außerdem zugeklebt wird. Danach wird die ganze Wahlkarte in das etwas größere Überkuvert gesteckt und dann entweder per Post verschickt oder direkt bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde abgegeben.

Sendungshinweis

„NÖ heute“, 10.1.2022

Wahlgeheimnis auch bei Briefwahl sicher

Viele Briefwahlstimmen werden ohne Unterschrift abgegeben, heißt es seitens der Landeswahlbehörde – offenbar fürchten Wählerinnen und Wähler um das Wahlgeheimnis. Bei der niederösterreichischen Landtagswahl 2018 wies knapp jede zwanzigste Wahlkarte diesen Mangel auf.

Aber, so wird betont, auch bei Briefwahlstimmen könne nicht nachvollzogen werden, wer für welche Partei gestimmt hat. Denn die Wahlbehörde trennt das blaue Kuvert mit dem Stimmzettel noch vor der Auszählung von dem weißen Kuvert mit der Unterschrift. Damit ist nicht mehr nachvollziehbar, wer wie gewählt hat – und das Wahlgeheimnis bleibt auch bei Briefwahlstimmen gewahrt.