22-Jähriger darf nicht „Tomahawk“ heißen

Der Wunsch eines 22-jährigen Niederösterreichers, „Tomahawk“ zu heißen, bleibt unerfüllt. Nach einem Nein der Bezirkshauptmannschaft hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die beantragte Namensänderung abgelehnt.

Weil er sich mit seinem Namen unwohl fühlte, wollte der junge Mann sowohl seinen Vor- als auch seinen Familiennamen ändern lassen. Weshalb er seinen Familiennamen ausgerechnet nach einer indianischen Streitaxt umbenennen wollte, blieb den mit dem Fall betrauten Behörden schleierhaft. Gründe nannte der 22-Jährige nämlich keine, ist der VwGH-Entscheidung zu entnehmen. Das berichtet die Tageszeitung „Die Presse“ in ihrer Dienstag-Ausgabe.

„Tomahawk sei ein lebloser Gegenstand“

Während die Änderung des Vornamens durchging, biss der Mann in Bezug auf „Tomahawk“ als Familiennamen auf Granit. Die BH stellte sich auf den Standpunkt, das sei „ein Begriff, mit dem im deutschen Sprachgebrauch üblicherweise ein lebloser Gegenstand bezeichnet wird“. Außerdem sei Tomahawk im Inland als Familienname nicht vorhanden.

Diese Entscheidung sei nicht zu beanstanden, stellte nun der VwGH fest. Es könne „nicht als rechtswidrig erkannt werden, dass die belangte Behörde die angestrebte Änderung des Familiennamens versagt hat“.