Neues Gesetz ermöglicht mehr Enteignungen

Seit Jahren versuchen Initiativen den Bau der Trasse der Umfahrung von Wieselburg (Bezirk Scheibbs) zu verhindern. Nun könnten die Betroffenen das Nachsehen haben. Der Grund ist das neue Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.

Bislang konnten Zwangsenteignungen nur beim Bau von höherrangigen Straßenprojekten durchgeführt werden, also etwa beim Bau von Bundesstraßen oder bei der Errichtung von Hochleistungsstrecken der Bahn. Durch die jüngste Novelle des UVP-Gesetzes wurde diese Möglichkeit nun aber auch auf Landesstraßen ausgedehnt, sagte Waltraud Petek vom Umweltministerium.

Zwangsenteignungen wurden neu geregelt

Das Gesetz wurde bereits im Juli beschlossen, Anfang August trat es in Kraft. Bei der Niederösterreichischen Landesregierung wird nun geprüft, ob die neue Gesetzeslage auch im Zusammenhang mit der Umfahrung Wieselburg zur Anwendung kommen kann.

Das UVP-Verfahren sei noch im Laufen, jetzt müsse es Gespräche mit dem Umweltsenat geben, sagte Josef Decker von der zuständigen Abteilung in der Landesregierung. Der Spatenstich für die umstrittene Umfahrung Wieselburg erfolgte bereits 2008. Seither gab es von Trassengegnern zahlreiche Einsprüche gegen die geplante B25-Umfahrung, die den Verkehr nördlich und östlich von Wieselburg vorbeiführen soll.