Arsen-Prozess: Der erste Tag im Ticker

Hat eine 52-Jährige zwei Männer aus Wien und NÖ schleichend mit Arsen vergiftet? Diese Frage müssen seit Montag die Geschworenen am Landesgericht Krems beantworten. Zum Auftakt wurde die Angeklagte befragt. noe.ORF.at berichtete live.

17.46 Uhr: Die Einvernahme der Angeklagten ist soeben beendet worden - nach fast sieben Stunden. Die Geschworenen haben der Angeklagten bei ihren Schilderungen zugehört. Am Donnerstag sind dann sie am Zug - denn sie entscheiden über die Schuld oder die Unschuld der 52-Jährigen. Auch dann wird noe.ORF.at wieder live aus dem Gerichtssaal tickern.

17.41 Uhr: Der beisitzende Richter will von der Angeklagten wissen, ob es Personen gibt, die sie sowohl bei Herrn A. als auch bei Herrn F. gesehen hat. „Nein“, sagt Frau W. Der beisitzende Richter sagt, dass auch er keine anderen Personen kenne.

17.26 Uhr: „Haben Sie eine Erklärung, warum beide an Arsen gestorben sind?“ „Ich war das nicht, weil ich in meinem Leben nie Arsen berührt habe.“ Die Angeklagte verweist auf „die Serben“, die Nachbarn von A. gewesen sein sollen. Sie hätten A. im Krankenhaus besucht. Auf die Frage, ob diese „Serben“ auch F. gekannt haben, sagt die Angeklagte: „Nein“. Die „Serben“ tauchten auch vorher nie in den Einvernahmen auf.

17.21 Uhr: „Haben die beiden Männer einander gekannt?“ Das fragt die Staatsanwältin. „A. hat einmal in der Gegend von F. Holz gekauft“, sagt die Angeklagte. Die Wohnung von A. in Wien wurde aber zentral geheizt.

17.15 Uhr: Nach dem Tod von F. hat die 52-Jährige in Wien einen dritten Mann gepflegt. Er litt an Lungenkrebs. Dafür habe sie ein Taschengeld von 600 Euro im Monat bekommen. Es sei auch möglich gewesen, bei ihm zu wohnen. Dieser Mann schenkte der Angeklagten unter anderem auch Schmuck.

Harte Arbeit für den Dolmetscher

17.10 Uhr: Ob es ihr nicht aufgefallen sei, dass beide Männer kurz nach ihrem Einzug schwer krank wurden, mit ähnlichen Symptomen, fragt die Staatsanwältin die Angeklagte, die ja „medizinisches Wissen hat“. Die Symptome seien unterschiedlich gewesen, sagt W.

16.55 Uhr: Die Gesichter im Gerichtssaal werden müde. Die Angeklagte versucht weiter zu erklären, dass sie auch bei Alois F. nur Pflegerin und Putzfrau war. Die Staatsanwältin interessiert sich dafür, warum sie das für mehr als zwei Wochen ohne Bezahlung gemacht hat.

16.45 Uhr: Der Dolmetscher hat heute einen harten Arbeitstag. Die Einvernahme dauert jetzt schon sechs Stunden.

16.25 Uhr: Auch das Verhältnis zwischen Alois F. und der Angeklagten wird detailliert abgefragt. Nur mühsam kommt die Richterin weiter, Frage um Frage wird abgearbeitet, die Antworten kommen zwar mit fester Stimme, aber inhaltlich oft nur schwer nachvollziehbar.

16.08 Uhr: Das Thema Auto ist vorerst abgeschlossen. Jetzt geht es um die Beziehung zwischen Frau W. und Herrn F. Nachdem sie schon am Vormittag eine sexuelle Beziehung zu Herrn A. abgestritten hat, will sie auch für Herrn F. nur geputzt haben.

16.01 Uhr: Das Auto zählte zu den Vermögenswerten des Herrn F. Die Richterin will wissen, wo das Auto abgemeldet und wieder angemeldet wurde und durch wen? Außerdem fragt Sie was mit dem Fahrzeug eigentlich passiert ist. Sie dürfte Unstimmigkeiten orten - die Fragen werden immer detaillierter.

Kennengelernt auf einem Parkplatz

15.51 Uhr: Es geht weiterhin um den Kauf des Fahrzeugs. Die Richterin kritisiert, dass es unterschiedliche Aussagen gibt, woher das Geld für den Autokauf stammt.

15.44 Uhr: Die Angeklagte hat nach einiger Zeit auch das Auto des Herrn F. gekauft. 5.000 Euro habe sie dafür bezahlt.

15.39 Uhr: Wie schon bei Herrn A. fragt die Richterin auch im Fall des Herrn F. ganz genau nach. „Wie oft haben Sie dort geputzt“ und „Was haben Sie sonst noch gemacht“ und „Wieviel haben Sie für das Putzen bekommen“?

15.30 Uhr: Zum ersten Mal habe sie F. auf dem Parkplatz vor einem Supermarkt in Krems getroffen. Dann habe er ihr das Haus gezeigt. Noch am selben Tag habe sie zu putzen begonnen.

15.16 Uhr: Jetzt stellt der Verteidiger Timo Gerersdorfer Fragen an seine Mandantin, mit keinen wesentlichen Erkenntnissen. Nun geht es um das zweite Opfer, Alois F. Er schaltete in einer Zeitschrift eine Annonce und suchte nach einer Partnerin, weil er sich „einsam fühlte.“ Bogumila W. sagt, sie habe sich als Putzfrau beworben. „Das ist doch eindeutig eine Partneranzeige“, sagt die Richterin. „Ich habe nicht alles verstanden“, sagt die Angeklagte.

Angeklagte im Fall der möglichen Arsenmorde

ORF / Gernot Rohrhofer

15.05 Uhr: Noch immer werden Fragen zum ersten Toten, dem Wiener Herbert A. gestellt. Das zweite Opfer, Alois F. aus Stratzdorf (Bezirk Krems) war noch gar nicht Thema. Heute sollen noch zwei Zeugen und der psychiatrische Gutachter zu Wort kommen. Der Zeitplan ist etwas durcheinander geraten.

Arsen? „Das glaube ich nicht“

14.50 Uhr: „Wie erklären sie sich das Arsen im Körper von Herbert A.?“ Auch darauf weiß Bogumila W. keine Antwort. „Ich kann mir das gar nicht erklären, ich glaube das nicht“, sagt sie.

14.47 Uhr: Auf die meisten Fragen, die ins Detail gehen, weiß die Angeklagte keine Antwort. „Ich weiß es nicht mehr“, sagt sie dann oft. Das dürfte nicht zu ihrer Glaubwürdigkeit beitragen.

14.38 Uhr: Sie habe sich mit Herbert A. kein Zimmer geteilt, sagt Bogumila W. Sie bestreitet, mit ihm eine Beziehung gehabt zu haben. Sie habe daher am Gang geschlafen. „Manchmal bin ich auch vor dem Fernseher eingeschlafen.“

14.28 Uhr: Jetzt setzt die Staatsanwältin mit ihren Fragen fort. Sie fragt, wie sie mit dem Notar kommuniziert hat, als dieser den Schenkungsvertrag für die Wohnung von Herbert A. aufsetzte. „Sprechen Sie Deutsch?“ Wenig, sagt die Angeklagte. Herbert A. hat Polnisch gesprochen, seine verstorbene Frau stammte ebenfalls aus Polen.

Angeklagter fällt es schwer, klar zu antworten

14.19 Uhr: Auch der Sohn war in Wien auf Besuch, als W. Herbert A. pflegte. „Wie oft, kann ich nicht mehr sagen“, erklärt die Angeklagte. Der Angeklagten fällt es zunehmend schwer, die Fragen klar zu beantworten. Sie atmet jetzt schwer.

14.08 Uhr: „Warum haben Sie Herrn A. gepflegt, ohne Geld dafür bekommen zu haben?“. Auf diese Frage sagt die Angeklagte, dass es für sie genug gewesen sei, Essen und eine Wohnmöglichkeit zu bekommen. „Ich verwechsle die Jahre“, sagt die Angeklagte, darauf angesprochen, warum sie vor Gericht anders aussagt in vielen Einvernahmen zuvor.

13.57 Uhr: W. gibt zu, dass sie mit der Bankomatkarte von A. Geld abgehoben hat. Sie habe das Geld gebraucht, um A. Essen ins Spital zu bringen. „Ich habe ihn mehr als 120 Mal besucht.“ Später, als A. wieder aus dem Spital entlassen wurde, habe er nicht mehr gehen können, sagt die Angeklagte. Daher habe sie für ihn Geld vom Bankomaten geholt.

13.52 Uhr: Der Prozess wird mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt. Es sind jetzt wesentlich weniger Zuhörer im Saal. Der Prozess ist keine „Show“. Die detailgenauen Fragen der Richterin und die Konversation mittels Dolmetscher machen es nicht einfach, zu folgen.

Angeklagte im Fall der möglichen Arsenmorde

ORF / Gernot Rohrhofer

12.40 Uhr: W. bestreitet, mit Herbert A. eine Beziehung geführt zu haben. A. ging aber davon aus, sagt die Richterin. „Warum sind Sie gegenüber dem Bestattungsunternehmen als Lebensgefährtin aufgetreten, wenn Sie keine Beziehung zu Herrn A. hatten?“, fragt die Richterin. „Ich habe nichts mit dem Unternehmen zu tun gehabt und habe das auch nicht so angegeben. Die Formalitäten hat ein bekanntes Ehepaar abgewickelt“, antwortet die 52-Jährige.

Angeklagte gerät in Erklärungsnot

12.30 Uhr: Das Auto und Mobilheim wurden bar bezahlt, jedoch gibt es dafür keine Belege. Das liege daran, dass A. kurz vor seinem Tod nicht mehr schreiben konnte, „wie hätte er da einen Beleg schreiben können?“, so die Angeklagte.

12.22 Uhr: „Ein Pole habe das Auto gekauft“, soll W. noch vor der Polizei gesagt haben. Heute erklärt sie, ihr Mann habe das Fahrzeug gekauft. „Ich habe damals die Reihenfolge verwechselt und das in der Zwischenzeit klar gestellt“, versucht, die Angeklagte zu erklären.

12.10 Uhr: Es geht um das Mobilheim von Herbert A., das Geld dafür soll A. an seinem Bett übergeben worden sein. Der Pkw soll den Besitzer gewechselt haben, als A. festgestellt habe, nicht mehr in der Lage zu sein, ein Auto zu lenken, so die Angeklagte.

11.56 Uhr: Frage für Frage muss der Dolmetscher übersetzen. Nach dem Gesundheitszustand will die Richterin offene Fragen zu den Vermögenswerten des Herrn A. klären, darunter seine Wohnung, ein Mobilheim und ein Pkw. Für Verwirrung sorgen die Angaben der Angeklagten: „Jetzt geht es mit den Zahlen aber drunter und drüber“, sagt die Richterin.

11.42 Uhr: „Wie hat sich dann der Gesundheitszustand von Herrn A. verändert?“, so die Richterin. Frau W. schildert wann Herr A. welche Beschwerden hatte, was dagegen unternommen wurde und dass er immer wieder im Krankenhaus behandelt werden musste.

„Witwer möchte gerne eine Polin kennenlernen“

11.30 Uhr: Herr A. schaltete 2009 in einer polnischen Zeitung ein Inserat. „65-jähriger österreichischer Staatsbürger, Witwer, möchte gerne eine Polin kennenlernen... Heirat nicht ausgeschlossen.“ Von den Inseraten habe sie gewusst, sagt die Angeklagte. Und Herr A. habe im Gegenzug von ihrem Sohn und ihrem Ehemann gewusst. Die Richterin will wissen, in welcher Beziehung W. und A. gestanden sind.

11.15 Uhr: „Geputzt, gewaschen, gekocht“, so beschreibt die Angeklagte, was sie bei Herrn A. gemacht hat. Als Gegenleistung habe sie „Essen und die Wohnung“ bekommen. Die Richterin fragt: „Und was hatten sie davon?“. Darauf die Angeklagte: „Die Hoffnung weitere Arbeit zu finden, aber das hat nicht geklappt.“

11.00 Uhr: Vor 20 Jahren war W. erstmals in Österreich. Sie arbeitete dann immer wieder als Putzfrau in Wien. Herrn A., das erste Opfer, das in Wien wohnte, lernte sie 2010 vor einer Kirche kennen, sagt W. „Er sagte mir, dass er nach dem Tod seiner Frau (an Krebs, war ebenfalls Polin, Anm.) zu viel trinkt.“ A. habe jemanden gesucht, der ihm hilft, mit dem Alkohol aufzuhören. Laut der Anklage hat W. den Wiener aber durch eine Zeitungsannonce kennengelernt. Erste Widersprüche tauchen auf.

10.51 Uhr: Die Angeklagte wird jetzt befragt. Sie antwortet mit fester Stimme in polnischer Sprache. Sie ist seit 30 Jahren mit ihrem Mann in Polen verheiratet. Die Ehe ist weiter aufrecht. Ihr Sohn wurde 1984 geboren. Die Krankenschwesternschule hat sie nicht abgeschlossen. Sie hatte Schulden aus einem Geschäftskonkurs, auch ihr Sohn soll Schulden gehabt haben. Die Richterin geht immer wieder auf widersprüchliche Aussagen ein, die W. vor der Polizei gemacht haben soll, etwa zu ihrer finanziellen Situation.

Tochter eines Opfers fordert 60.000 Euro

10.30 Uhr: Der Verteidiger Timo Gerersdorfer ist am Wort. Er verweist darauf, dass W. einen dritten Mann gepflegt hat, der nicht an Arsen starb. Außerdem wurde bei W. kein Arsen gefunden. Arsen soll leicht im Internet erhältlich sein, heißt es in der Anklage. "Meine Mandatin hatte keinen Internetzugang. Wie soll sie das Arsen bekommen haben?. Der Anwalt spricht die Geschworenen an. „Sie sind gefordert, und ich bin zur Wahrheit verpflichtet.“

10.25 Uhr: Jetzt ist der Privatbeteiligtenvertreter von Karin Ojukwu, der Tochter von A., am Wort. Sie brachte den Fall ein halbes Jahr nach dem Tod ihres Vaters ins Rollen, indem sie Anzeige erstattete. Er geht auf die finanziellen Motive ein, die W. für die Taten gehabt haben soll. Von A. bekam W. die Wohnung in Wien überschrieben, sein Mercedes und sein Mobilheim wurden unter dubiosen Umständen an ihren Sohn „verkauft“. Außerdem soll sie mit seiner Bankomatkarte fast 10.000 Euro abgehoben haben, als A. im Spital lag. Karin Ojukwu fordert 60.000 Euro.

„W. hat finanziell profitiert“

10.20 Uhr: „Die Frau W. hat sich um beide Männer gekümmert und sie hat finanziell von ihnen profitiert“. Es könne durchaus sein, dass auch andere Personen beide Männer gekannt hatten, sagt die Staatsanwältin, aber „W. muss definitiv eingeweiht gewesen sein“. „Wie kann es sonst sein, dass jemand, der im gleichen Haushalt lebt, das gleiche isst, nicht mit Arsen vergiftet wird?“ Die Staatsanwältin nimmt Bezug auf eine noe.ORF.at-Geschichte - mehr dazu in Arsen-Prozess: Belastet Angeklagte ihren Sohn?. Nach einer guten halben Stunde ist der Vortrag der Anklage beendet.

10.15 Uhr: Als die Schwester drohte, die Polizei zu holen, soll W. das Testament von F., das sie begünstigt, genommen und sich aus dem Staub gemacht haben. Wenig später starb F. an Lungenentzündung im Spital.

10.11 Uhr: F. ging es bald so schlecht, dass seine Schwester kaum Kontakt zu ihm aufnehmen konnte. „W. hat ihn von der Umwelt abgeschnitten.“

Angeklagte im Fall der möglichen Arsenmorde

ORF / Gernot Rohrhofer

10.08 Uhr: Nur drei Wochen später hat W. Alois F. kennengelernt, einen 62-Jährigen aus Stratzdorf (Bezirk Krems), der mittels Anzeige eine Partnerin suchte. Obwohl er gesund war, wurde er bald in schlechtem Gesundheitszustand ins Spital gebracht, „offenbar von der ersten Arsengabe“, sagt die Staatsanwältin.

Opfer organisierte sich Begräbnis selbst

10.05 Uhr: Anfangs schöpfte niemand Verdacht. Die Ärzte führten den Tod auf Vorschädigungen durch Alkohol und Nikotin zurück, trotz einer Obduktion.

10.02 Uhr: In den letzten Tagen soll W. ihr erstes Opfer im Spital „rührend“ gepflegt haben. Daneben habe W. sich sein Vermögen einverleibt. A. habe dann sogar sein eigenes Begräbnis organisiert. „Auf der Parte stand nur der Name seiner Lebensgefährtin.“

10.00 Uhr: Herr A. wurde mehrmals ins Spital gebracht, es ging ihm immer schlechter. „Die Auswirkungen des Arsen“, so die Staatsanwältin. Trotzdem habe er W. noch heiraten wollen. „Wegen seiner Krankheit konnte er nicht mehr.“ Stattdessen habe er W. seine Wohnung und sein Auto geschenkt.

9.56 Uhr: Der Herr A. (das erste Opfer) habe sich einsam gefühlt und mittels Annonce eine Partnerin gesucht. „Er hat sich in sie verliebt.“ Die Angeklagte habe A. eine Beziehung vorgespielt, sagt die Staatsanwältin. Bei der Angeklagten W. wurde aber kein Arsen gefunden. „Ich hätte es auch weggeschmissen.“

9.54 Uhr: „Die Frau W. hatte finanzielle Probleme und irgendwann beschlossen, als Pflegerin alleine kann man seine Schulden nicht zurückzahlen“, sagt die Staatsanwältin.

9.51 Uhr: Die Staatsanwältin verliest die Anklage. Die Verdächtige muss sich wegen Mordes, Diebstahls und Betrugs verantworten.

9.46 Uhr: Der Prozess beginnt. Ein Dolmetsch übersetzt ins Polnische. Die Angeklagte antwortet in polnischer Sprache.

Angeklagte im Fall der möglichen Arsenmorde

ORF / Gernot Rohrhofer

9.31 Uhr: Die Angeklagte wird von der Justizwache in den Gerichtssaal gebracht. Sie hält eine Mappe vor dem Gesicht. Zahlreiche Fotografen und Kameraleute jagen nach dem besten Bild.

9.20 Uhr: Ein Fall, der fast keiner geworden wäre. Die beiden Männer starben im Oktober 2010 und im Februar 2011. Erst ein Jahr später wurde die Verdächtige in Untersuchungshaft genommen - mehr dazu in Die Chronologie der Arsen-Morde.

Angeklagte bekennt sich nicht schuldig

9.10 Uhr: Die Angeklagte wird sich nicht schuldig bekennen. Nach dem toxikologischen Gutachten steht außer Zweifel, dass die beiden Männer an Arsen starben. Die 52-Jährige war die einzige, die beide Männer kannte, darauf stützt sich die Anklage. Ihr Verteidiger sagt, seine Mandatin sei nicht die einzige Person gewesen, die zu beiden Zugang hatte. Gibt es eine Überraschung vor Gericht? - mehr dazu in Arsen-Prozess: Belastet Angeklagte ihren Sohn?

9.00 Uhr: Guten Morgen aus dem großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Krems. Heute, am ersten Prozesstag, wird die Angeklagte befragt. Außerdem wird das psychiatrische Gutachten präsentiert und müssen die ersten zwei Zeugen aussagen.