Treiber erschossen: 14 Monate Haft für Jäger

Zu 14 Monaten unbedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist am Montag ein Jäger im Landesgericht Korneuburg verurteilt worden. Bei einer Wildschweinjagd gab der Mann einen tödlichen Schuss auf einen Treiber ab.

Mit dem tragischen Tod eines Treibers bei einer Wildschweinjagd im Weinviertel befasste sich das Landesgericht Korneuburg am Montag. Der Jäger, der im Jänner einen tödlichen Schuss auf einen 21-Jährigen abgegeben hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu 14 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Am Schuldspruch führte „kein Weg vorbei“

Der verurteilte Jäger (55) muss überdies der Schwester des erschossenen Treibers 7.000 Euro Trauerschmerzensgeld und dessen Vater deshalb inklusive Begräbniskosten rund 14.500 Euro zahlen. Am Schuldspruch führte „kein Weg vorbei“, sagte Einzelrichter Martin Bodner.

Verurteilter Jäger beim Prozess

APA/Herbert Pfarrhofer

Anwalt Walter Anzböck (r.) und der Angeklagte Jäger vor Beginn des Prozesses

Mildernd auf die Strafhöhe (bis zu drei Jahre, Anm.) wirkten sich das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit aus. An der Tat sei aber nichts zu beschönigen, das tragische Geschehen wäre vermeidbar gewesen, nannte der Richter zwei erschwerende Fakten, die besonders gefährliche Verhältnisse darstellten: Missachtung der Grundregel, keinen Schuss abzugeben, ohne zu wissen, worauf man schießt, sowie - entgegen entsprechender Richtlinien des Jagdverbandes - die die Reaktionsfähigkeit mindernde Alkoholisierung.

Zum Zeitpunkt der Schussabgabe 0,7 Promille

Beim Schützen waren zweieinhalb Stunden nach dem Schuss 0,46 Promille gemessen worden - berücksichtigt man den Alkoholabbau im Körper pro Stunde, hatte er laut Bodner „im günstigsten Fall“ zum Zeitpunkt der Schussabgabe 0,7 Promille.

Die Tatfolge - ein Todesopfer - sei die schlimmste denkbare gewesen. Die von Verteidiger Walter Anzböck - der für eine bedingte Strafe plädiert hatte - gezogene Parallele zu einem Verkehrsunfall ließ der Richter insofern nicht gelten, als ein Auto der Fortbewegung diene, eine Waffe aber einzig den Zweck habe zu töten.

Beschuldigter bekannte sich schuldig

Der Beschuldigte aus dem Bezirk Korneuburg hatte sich vollinhaltlich schuldig bekannt. Er gab an, vor der Jagd in Unterolberndorf (Bezirk Mistelbach) um 8.00 Uhr „ein Bier“ getrunken zu haben - und am Abend zuvor Bier und Wein. Dann folgte die Besprechung mit dem Jagdleiter, dem Onkel des Getöteten, zur Einteilung der zehn Jäger und zwei Treiber in vier Partien, um das Schwarzwild in einen Korridor zu treiben. Alle trugen Warnwesten - und wurden belehrt, dass Alkohol verboten sei.

Schneebedeckter Niederwald

ORF/Stangel

Im Jänner kam es bei einer Wildschweinjagd im Weinviertel zu dem Vorfall

Anhand von Fotos vom Landeskriminalamt wurde demonstriert, dass die Schusslinie durch dichtes Gebüsch führte. Der Jäger, ein gelernter Dachdecker, der auf Einladung zum ersten Mal in Unterolberndorf dabei war, wollte einen „dunklen Fleck“ gesehen haben, weshalb er feuerte. Er traf den Treiber aus 15 Metern Entfernung tödlich. Der rasche Tod trat durch Verbluten ein, dem 21-Jährigen konnte nicht mehr geholfen werden.

Verteidiger legte Berufung ein

Der Mann hatte zweieinhalb Stunden nach der Schussabgabe laut Alkoholtest 0,46 Promille. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht. Verteidiger Walter Anzböck legte Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Links: