Tierschützer: OLG hebt Freisprüche auf

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat einen Teil der Freisprüche im Tierschützer-Prozess aufgehoben. Demnach sind Freisprüche von fünf der ursprünglich 13 Beschuldigten nicht rechtskräftig.

Nicht rechtskräftig wurden die Freisprüche von fünf Beschuldigten zu konkret folgenden Anklagepunkten, so das Oberlandesgericht Wien:

Nötigung und versuchte Nötigung von Unternehmen durch die Androhung schwerwiegender Straftaten und von Sachbeschädigungen (2006 bis 2008), Zerstörung von Werbetafeln und von Fensterscheiben im Oktober 2006 (Sachbeschädigung), Aufbrechen eines Schweinestalls im März 2008, wobei ca. 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige dabei verendet seien (Sachbeschädigung und Tierquälerei) sowie Gewaltanwendung zur Verhinderung einer Festnahme im März 2007 (Widerstand gegen die Staatsgewalt).

OLG gab Berufung der Staatsanwaltschaft statt

„Das Oberlandesgericht Wien gab nun der Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt statt und hob diese Freisprüche auf, weil sich das Erstgericht zu diesen Vorwürfen nicht ausreichend auch mit den belastenden Beweismitteln auseinandergesetzt und seine Würdigung der Beweise nicht ausreichend begründet hat“, heißt es in einer Aussendung des Oberlandesgerichts Wien.

Die Entscheidung sei am Montag „den Verteidigern der betroffenen Beschuldigten zugestellt“ worden. „Der Freispruch vom Vorwurf der ‚kriminellen Vereinigung‘ (§ 278a StGB) und von einigen anderen Tatvorwürfen durch das Landesgericht Wiener Neustadt vom Mai 2011 blieb unbekämpft und wurde rechtskräftig“, betonte das OLG Wien außerdem.

Das Landesgericht Wiener Neustadt wird über diese Anklagepunkte eine neue Hauptverhandlung durchzuführen haben, so das OLG Wien. Nach den allgemeinen Regeln der Strafprozessordnung müsse jedenfalls eine andere Richterin bzw. ein anderer Richter nun in erster Instanz neu entscheiden.

Balluch sieht Entscheid als „demokratiegefährdend“

Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, selbst sei von der Aufhebung nicht betroffen, da die Staatsanwaltschaft gegen seinen Freispruch nicht berufen habe, so Balluch am Montagabend zur APA. Aber er empfinde den Entscheid des Oberlandesgerichts Wien als „demokratiegefährdend“. Das OLG habe maximal negativ entschieden und sei jeder Berufung der Anklagebehörde gefolgt - dessen Urteil enthalte „nichts Positives“.

Martin Balluch vor Gericht

APA/Herbert Pfarrhofer

Martin Balluch im Mai 2011

Nicht mehr rechtskräftig ist etwa der Freispruch in Bezug auf „Nötigung und versuchte Nötigung von Unternehmen durch die Androhung schwerwiegender Straftaten und von Sachbeschädigungen“. „Die Ankündigung einer legalen Kampagne könnte eine gefährliche Drohung sein“, so Balluch. Dabei würden das alle NGO so machen, von Greenpeace bis zu den Vier Pfoten. „Ich werde mich selbst anzeigen, weil ich das laufend mache.“ Auch den Vorwurf der Tierquälerei, Schweine wurden aus engen Ställe befreit, versteht Balluch nicht.

„Das würde ja bedeuten, dass es Schweinen auf der Wiese schlechter geht als in engen Ställen.“ Zudem setze dies einen Vorsatz voraus, was man einem Tierschützer wohl schlecht vorwerfen könne.

Links: