Bestattungen: Immer mehr Sonderformen

Immer mehr Menschen wünschen sich nicht mehr auf dem Friedhof beigesetzt zu werden. Sie wollen ihre letzte Ruhestätte etwa im Wasser finden, sagt der Innungsmeister der Bestatter in NÖ Herbert Cepko. Die Sonderformen der Bestattung nehmen zu.

Die Zahl der Sonderformen der Bestattung ist deutlich im Wachsen. „Obwohl im vergangenen Jahr mehr als 86 Prozent der Bestattungen Erdbestattungen waren, machen die Krematierungen bereits fast 14 Prozent aller Bestattungen in Niederösterreich aus“, teilt der Innungsmeister der niederösterreichischen Bestatter, Herbert Cepko, dem NÖ Wirtschaftspressedienst mit.

Urne in eigenen vier Wänden möglich

Nach der Einäscherung wünschen sich immer mehr Menschen, nicht mehr auf dem Friedhof beigesetzt zu werden, sondern ihre letzte Ruhestätte in der Donau oder auf einem Friedwald zu finden.

Ein Friedwald ist ein naturbelassenes Stück Wald, in dem man die Asche des Verstorbenen an den Wurzeln eines Baumes begraben kann. Die Grabpflege übernimmt die Natur. In der Schweiz gibt es bereits 60 solcher Friedwälder, in Deutschland 19. In Österreich ist Ende September 2012 in der Marktgemeinde Kumberg, 15 Kilometer östlich von Graz, der erste heimische Friedwald zugelassen worden - mehr dazu in Die letzte Ruhe im Friedwald.

Aber auch an der Urnenaufstellung in den eigenen vier Wänden steigt das Interesse. Dazu benötigt man jedoch das Einverständnis des jeweiligen Bürgermeisters. „Da wird überprüft, ob bei der Verwahrung der Urne die notwendige Pietät gegeben ist“, sagt Cepko.

Bestatter fordern gesetzliche Neudefinition

In Niederösterreich gibt es 134 Bestatter, die 460 Mitarbeiter beschäftigen. Ihr Gewerbe ist an gesetzliche Vorgaben gebunden. „Mit Schwierigkeiten haben wir vor allem bei den Urnenbestattungen zu kämpfen“, berichtet der Landesinnungsmeister.

„Denn die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind unklar im Bezug darauf, was mit der Leichenasche gemacht werden darf und was nicht. Sinnvoll wäre es daher, genau zu definieren, was mit Urnen geschehen darf. Durch das Aufkommen von alternativen Bestattungsformen in den letzten Jahren und die damit notwendige Verwendung von verrottbaren Urnen ist eine gesetzliche Neudefinition notwendig geworden. Weil Leichenasche keine sanitätspolizeilichen Auflagen erfordert, wird eine Neuregelung ethnisch-moralischen Grundsätzen gerecht werden müssen.“