Premiere: Baby hat zwei Mütter
In den vergangenen Jahren haben viele gleichgeschlechtliche Paare einen Antrag auf Adoption eines Kindes gestellt, bisher aber vergeblich. Denn das war bisher verboten. Anfang Juli wurde das Gesetz unterzeichnet, das festlegt, dass in Zukunft gleichgeschlechtliche Paare ein Stiefkind adoptieren dürfen. Vorangegangen ist dem Beschluss des Nationalrates eine Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
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Leiblicher Vater unbekannt
Laut dem Verein Familien Andersrum Österreich (FAmOs) sind zwei Beamtinnen aus dem Bezirk Hollabrunn das erste gleichgeschlechtliche Paar, das in Österreich eine Stiefkindadoption durchgeführt hat. „Wir haben Glück, dass das Gesetz geändert wurde“, sagte die Adoptivmutter gegenüber noe.ORF.at.
Gleich nach der Gesetzesänderung brachten die 33-jährige leibliche Mutter von Anna und ihre 36-jährige Lebensgefährtin den Antrag ein und informierten die Behörden, dass es schnell gehen muss, um etwa weiterhin Kinderbetreuungsgeld zu erhalten. Der Antrag wurde sofort genehmigt. „Unsere Umgebung hat positiv reagiert, wir haben total viele Glückwünsche bekommen“, so die 36-Jährige. Der leibliche Vater der einjährigen Anna ist laut Adoptivmutter unbekannt.
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Bei dem Gesetzesbeschluss wurden übrigens nur jene Punkte umgesetzt, die in der Verurteilung angeführt wurden. Die Fremdkindadoption sei weiterhin ausgeschlossen, auch die medizinisch unterstütze Fortpflanzung ist homosexuellen und alleinstehenden Frauen weiterhin untersagt, so die Obfrau des Vereins FAmOs, Barbara Schlachter. „Wir rechnen aber auch hier mit einer Aufhebung dieses diskriminierenden Zustandes“, so Schlachter.
Links:
- Keine Pflegekinder für Homosexuelle (noe.ORF.at; 10.2.2013)
- Wenn das Stiefkind ein Wunschkind ist (fm4.ORF.at; 6.7.2013)