Schuldspruch im Kührer-Prozess rechtskräftig

Im Mordfall Julia Kührer ist der Schuldspruch gegen den Angeklagten jetzt rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil zurückgewiesen. Der Verteidiger meldete Nichtigkeit und Berufung an.

Das Verfahren im Mordfall Kührer ist korrekt geführt worden, hat nun der Oberste Gerichtshof entschieden. Der Anwalt des Angeklagten hatte nach dem Urteilsspruch bekanntlich Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Letztere wurde von den Juristen des Obersten Gerichtshof zurückgewiesen, mehr dazu in Fall Kührer: Berufung wegen Fehler.

Die Berufung über die Höhe der Strafe wurde an das Oberlandesgericht weitergeleitet. Der Angeklagte war im September in Korneuburg wegen des Mordes an der Schülerin aus Pulkau schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden - mehr dazu in Fall Kührer: Schuldspruch wegen Mordes.