Rattenfänger-Streit: Gemeinde zahlt

Ein kurioser Streit in Niederhollabrunn (Bezirk Korneuburg) hat scheinbar ein Ende gefunden. Ein Rattenfänger hatte die Zwangsversteigerung des Gemeindeamtes beantragt, weil Rechnungen offen waren. Jetzt hat die Gemeinde bezahlt.

Im Frühjahr 2013 hatte Niederhollabrunn ein Rattenproblem. Die Gemeinde engagierte einen Schädlingsbekämpfer. Zahlen sollten jedoch die Bürger. Wer aber das Geld einkassieren sollte, war die Streitfrage. Der Bürgermeister ignorierte monatelang alle Rechnungen, Mahnungen und sogar den Gerichtsbescheid, mit dem der Rattenfänger ins Grundbuch des Gemeindeamtes eingetragen wurde. Die Sache nahm ihren Lauf: Weil der Rattenfänger von der Gemeinde kein Geld bekam, beantragte er die Zwangsversteigerung des Gemeindeamtes - mehr dazu in Streit um Geld für Rattenfänger.

Gemeindeamt Niederhollabrunn

ORF

Der Rattenfänger wollte das Gemeindeamt versteigern

Gemeinde will rechtliche Schritte setzen

„Ich hätte das durchziehen müssen“, erklärt Rattenfänger Klaus Kepala das Worst-Case-Szenario, „was hätte ich denn noch für Mittel und Wege gehabt, wenn ich mein Geld einfach nicht bekomme?“ Um die Versteigerung zu verhindern, hat die Gemeinde nun die offenen Rechnungen beglichen.

Mehr als 14.000 Euro wurden zähneknirschend bezahlt - ursprünglich hätte die Rechnung nur etwa 12.000 Euro ausgemacht. Für Bürgermeister Leopold Wimmer ist die Sache aber noch nicht gegessen: „Das ist nur darum bezahlt worden, weil eben ein Exekutionstitel bestand. Ich muss einmal das Geld bezahlen - was mittlerweile geschehen ist - und jetzt kann die Gemeinde noch rechtliche Schritte unternehmen, um sich ihr Recht zu verschaffen.“

Geld ist weg, Ratten noch da

Das Geld ist also weg, die Ratten aber zum Teil noch da. Einige Hausbesitzer hatten den Rattenfänger nämlich damals abgewiesen oder waren nicht zuhause. „Es sind viele Haushalte nicht erledigt“, gibt Kepala zu, „aber da muss die Gemeinde reagieren und sagen, dass man uns Zutritt verschafft zu den Häusern. Ich kann ja nicht einbrechen gehen.“ Er würde sogar wieder für die Gemeinde arbeiten - allerdings nur, wenn das Geld diesmal vorab überwiesen wird.