Erneut Diskussion um Bezirksgerichte

Die Zusammenlegung von Bezirksgerichten in OÖ hat der Verfassungsgerichtshof nun für gesetzeswidrig erklärt. Es ist unzulässig, dass politische Bezirke und Gerichtsbezirke nicht übereinstimmen. Dies hat nun auch Auswirkungen auf NÖ.

Konkret wären in Niederösterreich zwei Bezirksgerichtsstandorte von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs betroffen: Waidhofen an der Ybbs, das mit 1.Jänner 2014 Amstetten zugeteilt wurde und Purkersdorf, das künftig an Wien-Hietzing angeschlossen werden soll. Der Verfassungsgerichtshof beruft sich auf das so genannte „Übergangsgesetz“ aus dem Jahr 1920, das immer noch geltend ist und verbietet, dass Gerichtsbezirke und politische Bezirke differieren.

Für Waidhofen sieht man im Justizministerium kein Problem, erläutert dessen Sprecher. Offenbar werten die Juristen den Status der Statutarstadt nicht als politischen Bezirk. Anders ist die Situation in Purkersdorf. Da will man nun mit der Fusion zuwarten, bis das „Übergangsgesetz“ aus dem Jahr 1920 geändert ist. Denn dieser Passus sei nicht mehr zeitgemäß und stünde der Reform der Bezirksgerichte im Weg, so das Justiz-Ministerium. Doch dafür braucht die Regierung die Zustimmung der Opposition, da das „Übergangsgesetz“ im Verfassungsrang steht.

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