Gerichtspräsident gestalkt: Haft

Wegen Stalkings am Kremser Gerichtspräsidenten ist am Donnerstag ein 54-jähriger Mann zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Der Beschuldigte meldete Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte wurde im Landesgericht Korneuburg zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, drei Monate davon muss der Mann absitzen. Vom Widerruf früherer Strafen wurde abgesehen, die Probezeit aber auf fünf Jahre verlängert. Der 54-Jährige meldete Berufung an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Beschuldigter hängte einen Wildschweinkopf auf

Laut Gutachten eines Gerichtspsychiaters ist der Mann davon überzeugt, im Recht zu sein. Dem Stalking, unter anderem durch das Verteilen und Plakatieren von Flugblättern, Megafondurchsagen und eine „Attacke“ mit einem Wildschweinkopf, lag ein vor Jahren vermeintlich erlittenes Unrecht im Zusammenhang mit einem Grundstück zugrunde. Der Sachverständige stellte bei Beobachtung des Beschuldigten aber keine pathologischen Wahnvorstellungen fest.

Das Verfahren hatte im Februar begonnen. Die Opfer sagten aus, dass sie durch die ständige Verfolgung psychisch sehr belastet waren - mehr dazu in Prozess: Gerichtspräsident gestalkt und Stalking-Prozess erneut vertagt.