7.000 Nazi-Postings: Haftstrafe

Wegen Wiederbetätigung ist ein 55-Jähriger am Donnerstag im Landesgericht Korneuburg nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Freiheitsstrafe (sechs Monate unbedingt) verurteilt worden. Er soll 7.000 Postings rechtsextremen Inhalts verbreitet haben.

Der Angeklagte musste sich wegen Wiederbetätigung, aber auch Verhetzung und Besitz verbotener Waffen verantworten. Der Staatsanwalt veranschaulichte den Geschworenen die Tatbestände nach dem Verbotsgesetz via Leinwand: Zu sehen waren u.a. NS-Symbole und SS-Runen, Sprüche wie das SS-Motto „Unsere Ehre heißt Treue“, der Treueschwur auf Adolf Hitler, der Führer in verschiedenen Posen, Links zu dessen Buch „Mein Kampf“ und zum Horst-Wessel-Lied, der inoffiziellen Hymne des NS-Reichs. Weitere Postings enthielten Links zu Videos und Interviews mit Kriegsverbrechern, die darin den Holocaust leugneten. Verhetzung stellten u.a. ein Davidstern in Hundekot und ein Cartoon, in dem Anders Breivik, der Attentäter von Norwegen, eine Muslimin schlägt, dar. Neben u.a. drei einschlägigen Fahnen wurden an verbotenen Waffen u.a. ein Teleskopschlagstock sichergestellt.

„Fasziniert“ von Gedankengut

Es gebe nichts zu beschönigen, erklärte der Verteidiger. Das Gedankengut habe ihn fasziniert, räumte der Beschuldigte ein, und auch, dass ihm die Geschichtsdarstellung zu einseitig erschienen sei, weil „nicht alles schlecht“ gewesen sei. Er besaß auch ein T-Shirt mit der Aufschrift „NAZI“, darunter stand „natürlich anständig zuverlässig intelligent“. Das habe er „einfach lustig“ gefunden, erklärte er auf Richterfrage nach dem Warum. Er habe sich „mitreißen lassen“ von den russischen Websites, es tue ihm leid, es sei ein Fehler gewesen. „Sie hatten über 300 ‚Freunde‘“, hielt ihm die Richterin vor Augen, dass das Internet kein geheimes Tagebuch sei.

Der Anwalt führte die Kindheit des seit langem Beschäftigungslosen, der zuvor als Tontechniker bei Veranstaltungen gearbeitet hatte, ins Treffen: Aufgewachsen bei den Großeltern, war es für ihn, wie er selbst sagte, „normal, dass der Hitler kein Böser war.“

Diese „Entschuldigung“ ließ Köhl in seinem Schlussvortrag nicht gelten: Ein 55-Jähriger habe in seinem Leben genug Gelegenheit zu objektiver Information gehabt. Als erschwerend sah der Staatsanwalt auch das nicht unbescholtene Vorleben des Beschuldigten.

Geständnis wirkte mildernd

Die Entscheidung der Geschworenen fiel in allen - 23 - zu beantwortenden Fragen einstimmig. Wie die vorsitzende Richterin ausführte, wirkte sich das Geständnis mildernd aus. Eine gänzlich bedingte Strafe habe der Senat aufgrund des „getrübten Vorlebens“ des Angeklagten, der Vielzahl an Verbrechen und Vergehen sowie aus generalpräventiven Gründen - als Zeichen der Unterbindung des Wiederaufkommens braunen Gedankengutes - ausgeschlossen. Der 55-Jährige wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt. Der geständige Mann nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.