Warnung vor Umgang mit Pyrotechnik

Pyrotechnik ist vorwiegend ein männliches Problem, der Entschärfungsdienst muss etwa 250 Mal im Jahr ausrücken: Diese Fakten wurden nun bei einem Termin präsentiert, bei dem auf den Umgang mit Pyrotechnik hingewiesen wurde.

Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel haben das Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) und das Innenministerium in der Zentrale des Einsatzkommandos Cobra in Wiener Neustadt am Dienstag Sicherheitshinweise zum Umgang mit Pyrotechnik gegeben. Die Präventionsveranstaltung komme „leider Gottes“ einen Tag zu spät, wurde auf die für zwei Steirer tödliche Explosion beim Böllerbasteln verwiesen - mehr dazu in Nach Explosion: Gefahr nicht gebannt (steiermark.ORF.at).

250 Mal pro Jahr rückt Entschärfungsdienst aus

„Pyrotechnik ist nichts Harmloses“, mahnte Bernhard Treibenreif, Direktor der Spezialeinheiten, in einem Pressegespräch eindringlich vor den Gefahren, die unsachgemäßes Hantieren mit Knallkörpern vor allem für Laien bedeuten. Er verwies auf den gefährlichen Job des Entschärfungsdienstes, der pro Jahr durchschnittlich 250 Mal angefordert werde - so wie jetzt auch nach dem tragischen Geschehen Montagabend in Kapfenstein.

Dort sei man noch mit der Sicherung des Unfallortes beschäftigt. Der Fall werde abgearbeitet und der verwendete Stoff untersucht, so Treibenreif. Diesen Einsätzen vorgelagert seien etwa 1.500 Fälle, zu denen sprengstoffkundige Beamte der Außenstellen österreichweit gerufen werden. Bei Großveranstaltungen kommen auch insgesamt 30 Sprengstoffhunde zum Einsatz.

Pyrotechnik

APA/Herbert Pfarrhofer

Pyrotechnik vorwiegend ein männliches Problem

Alexander Janda vom Kuratorium Sicheres Österreich (KSÖ) zufolge ist Pyrotechnik vorwiegend ein „männliches Problem“: Zwei Drittel der Opfer seien unter 25, 20 Prozent unter 15 Jahren. Die Faktoren, die zu Unglücken - mit Verletzungen an den Händen, Gliedmaßen, Augen und Ohren - führen, seien oft Leichtsinn, gepaart mit Alkoholkonsum, appellierte Janda dazu, die richtige Anwendung unter fachlicher Anleitung zu erlernen - und nicht erst zu Silvester fünf Minuten vor Mitternacht. Er sprach auch die einem Unglück folgenden Haftungsfragen, finanzielle und rechtliche Konsequenzen an.

Zugang zu „extrem gefährlichen“ Materialien nimmt zu

Ein großes Problem sah Thomas Csengel vom Entschärfungsdienst darin, dass der Normalverbraucher zunehmend Zugang zu „extrem gefährlichen“ Kugelbomben, die 500 km/h Abschussgeschwindigkeit hätten, habe. Pyrotechnische Erzeugnisse aus den Nachbarländern oder Web-Shops würden nicht immer den geforderten Qualitäts- und Zulassungskriterien entsprechen, wurde gewarnt - ebenso vor dem Transport dieser Artikel im Kofferraum. Dazu wurde in einem Video demonstriert, dass ein derart beladenes Auto im Fall einer Zündung binnen Sekunden lichterloh brennt und der Lenker kaum eine Chance hat, der Flammenhölle zu entkommen. „Wahnsinnig gefährlich“ sei auch das Bündeln von Knallkörpern.

Helmut Szagmeister vom Innenministerium nannte an unbedingt zu beachtenden Sicherheitshinweisen auch den Einkauf im Fachhandel, das Einhalten von Sicherheitsabständen, beim Entzünden nicht zu rauchen und sich niemals über den Feuerwerkskörper zu beugen sowie „Versager“ keinesfalls ein zweites Mal anzuzünden.

Was steckt hinter den Bezeichnungen F1 bis F3?

Pyrotechnische Gegenstände sind europaweit einheitlich gesetzlich geregelt: in die Kategorie F1 fallen etwa Tortensprüher, Bengalhölzer und Wunderkerzen (Mindestalter des Benutzers: zwölf Jahre), Kategorie F2 umfasst Feuerwerksraketen, deren Verwendung ab 16 Jahren gestattet ist, aber nicht im Ortsgebiet oder bei Menschenansammlungen, betonte Csengel.

Pyrotechnik

APA/Herbert Pfarrhofer

Kofferraum voll mit Pyrotechnik

Bei Kategorie F3 handelt es sich um professionelle Feuerwerkskörper, deren Einsatz einen Pyrotechnikausweis und eine behördliche Genehmigung erfordert. Verstöße gegen die Bestimmungen durch Normalverbraucher werden mit Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder bis zu drei Wochen Freiheitsstrafe geahndet, bei Erzeugern und Händlern betragen die Strafen bis zu 10.000 Euro.