Kwizda-Prozess: Geldstrafen statt Haft

Mit Diversion für alle fünf Angeklagten hat am Donnerstag in Korneuburg der Kwizda-Prozess rund um die entstandene Grundwasserverunreinigung geendet. Das heißt, die Männer müssen Geldstrafen zahlen, bleiben aber unbescholten.

Der Richter im Landesgericht Korneuburg machte am Donnerstag kurzen Prozess, denn eigentlich war noch ein dritter Verhandlungstag Mitte Dezember geplant. Doch das heutige Beweisverfahren rund um undichte Abwassersysteme des Pflanzenschutzmittelherstellers Kwizda Agro brachte Bewegung in die Sache.

Sanierungsmaßnahmen „vorbildlich“

Für Richter Rainer Klebermaß hat das Beweisverfahren ergeben, dass der Vorwurf der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt nicht aufrechtzuerhalten war, womit von der Anklage Fahrlässigkeit übrig blieb. Ab dem Erkennen des Schadens 2010 sei das Verhalten in Bezug auf Sanierungsmaßnahmen „vorbildlich“ gewesen, man habe nicht ungehindert weiterproduziert, sondern die Abwasser in Container geleitet. Allerdings wurde die Behörde erst 2012 über das Ausmaß informiert - auf „Kommando“ des Geschäftsführers, was dieser Donnerstag früh eingestanden und mit der Befürchtung einer Betriebsschließung begründet hatte. Den maximalen Tagessatz für den Verband verhängte der Richter aus generalpräventiven Gründen: „Es soll sich bei den anderen Unternehmen herumsprechen, dass es wirklich teuer wird, wenn man schlampig bei seinen Pflichten und Kontrollen der Anlagen ist.“

Zu den Folgen des Austritts von mit u.a. mit Clopyralid verunreinigten Wasser führte Klebermaß aus, dass zwar die Sorge der Korneuburger Bevölkerung um das Trinkwasser zu Recht bestand, aber zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit gegeben war. Der Gesetzgeber habe den Grenzwert nicht toxikologisch, sondern vorsorglich mit 0,1 Mikrogramm pro Liter angesetzt.

Aus Sicht des umwelttechnischen Sachverständigen Alexander Mechtler hat der Pflanzenschutzhersteller ab 2012 die Verantwortung übernommen und auch aus technischer Sicht alles Erforderliche unternommen. Der Sanierungserfolg sei plausibel, die Kontamination deutlich zurückgegangen, zeigte er sich „relativ optimistisch“, dass die Sanierung in ein bis zwei Jahren erledigt sein wird.

Kwizda Agro übernimmt Verantwortung

Davor sei allerdings einiges schief gegangen: Laut dem Gutachter war die Technik im Werk Leobendorf - mit 30 Jahre alten Rohren - zuvor veraltet und auch nicht ausreichend dokumentiert, Abwasser überhaupt kein Thema. Die verpflichtenden Überprüfungen des Kanalsystems passierten nicht, jene der Abwasserbecken nur ab und zu. Beim Vorfall 2010 war „sofort klar“, dass es sich nicht um einen Spontanbruch handelte. Man hätte auch wissen müssen, dass im versickerten Abwasser Herbizide waren.

Kwizda Agro hielt in einer Aussendung fest, dass man die volle Verantwortung für die Grundwassersanierung übernommen und bereits 11,3 Mio. Euro investiert habe. Das Werk Leobendorf werde komplett modernisiert.

3.000 bis 38.000 Euro Geldbußen

Den angeklagten Entscheidungsträgern des Unternehmens wurden Geldbußen in der Höhe von 3.000 bis 38.000 Euro angeboten, so die Entscheidung des Richters. Damit werden sie nicht verurteilt und bleiben unbescholten. Auch der Firma Kwizda Agro wurde eine Geldbuße in der Höhe von 250.000 Euro angeboten. Die Geldbußen wurden von allen angenommen, auch das Unternehmen stimmte zu, bestätigte eine Kwizda-Sprecherin gegenüber noe.ORF.at.

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