So viele Listen wie noch nie

Am 25. Jänner finden in 569 niederösterreichischen Gemeinden sowie in der Statutarstadt Wiener Neustadt die GR-Wahlen statt. Es werden so viele Listen antreten wie noch nie. Mehr als 1,5 Millionen Wählerinnen und Wähler sind wahlberechtigt.

Bei der Gemeinderatswahl sind exakt 1.519.491 Personen wahlberechtigt, das sind um 60.000 mehr als im Jahr 2010. Das wirkt sich auch auf die Anzahl der zu vergebenden Mandate aus. Es werden 11.725 Mandate vergeben, das sind um 56 Mandate mehr als vor fünf Jahren. „Wir werden in 45 Gemeinden mehr Mandate vergeben können und in 23 Gemeinden werden es weniger Mandate sein“, sagte Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP).

Gesamtergebnis (inkl. Nachwahlen):

ÖVP: 50,84%
SPÖ: 33,73%
FPÖ: 5,95%
Grüne: 3,42%
So. Listen: 6,5%

Mandate:

ÖVP: 6.672
SPÖ: 3.727
FPÖ: 477
Grüne: 210
So.Listen: 583

Angesichts des Veröffentlichungsdatums der wahlwerbenden Listen per 1. Jänner um 16 Uhr nannte Penz als derzeit aktuellen Stand, dass die ÖVP in allen 570 Gemeinden, die SPÖ in 559, die FPÖ in 341, die Grünen in 126 sowie die Neos in 45 Gemeinden antreten werden, dazu kämen 247 Namenslisten. Das Team Stronach kandidiert nicht.

Bis zu 1.888 Listen könnten antreten

Wie viele Listen antreten dürfen wird ebenfalls noch überprüft und zwar bis zum 30. Dezember. Es werden voraussichtlich 130 Listen mehr als im Jahr 2010 kandidieren. „Man kann nach dem derzeitigem Stand davon ausgehen, dass 1.888 wahlwerbende Listen antreten werden. Das sind so viele Listen wie noch nie“, sagte Penz. Alle kandidierenden Parteien und Listen müssen spätestens am 1. Jänner öffentlich in den Gemeindeämtern ausgehängt sein.

431 Beschweren bei der Wahlbehörde eingelangt

Beim Landesverwaltungsgericht sind in der Diskussion um Wählerverzeichnisse 431 Beschwerden eingelangt. In 50 Prozent der Verfahren wurde eine Streichung aus dem Verzeichnis vorgenommen, etwa weil der ordentliche Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde nicht nachgewiesen werden konnte.

Sendungshinweis

„Radio NÖ Journal“, 19.12.2014

Wie kann gewählt werden ?

Neben dem amtlichen Stimmzettel kann man für die Wahl auch einen Namensstimmzettel verwenden. Wahlkarten können bereits jetzt beantragt werden. Sie müssen am Wahltag bis 6.30 Uhr bei der Gemeinde bzw. im eigenen Wahlsprengel bis zum Wahlschluss eingelangt sein.

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