Halloween: Polizei mahnt zur Vernunft

Die Polizei verstärkt zu Halloween ihre Kontrollen: Grund ist, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu großen Sachbeschädigungen gekommen ist. Die Täter sind meist Jugendliche. Die Polizei mahnt zur Vernunft.

Polizeisprecher Johann Baumschlager

ORF / Gernot Rohrhofer

Polizeisprecher Baumschlager appelliert an alle Eltern.

Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass es sich um keine Kavaliersdelikte handelt. „Oft handelt es sich längst nicht mehr um einen Lausbubenstreich, sondern um eine Straftat. Wer zum Beispiel ein Grab oder Denkmal beschmiert, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen“, sagt Polizeisprecher Johann Baumschlager.

Bericht an zuständiges Jugendamt

„Auch wenn Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafmündig sind, haben Geschädigte die Möglichkeit, von den Eltern zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des Schadens bei Gericht einzuklagen. Darüber hinaus erfolgt ein Bericht an das zuständige Jugendamt“, ergänzt Baumschlager.

Besonders beliebte Ziele, die zu Halloween beschädigt werden, sind die Fassaden von Häusern oder Autos. In Baden unternahmen Jugendliche im Vorjahr einen regelrechten Streifzug durch die Stadt und beschmierten das Rathaus, einen Brunnen, die Pestsäule und zahlreiche Schilder - mehr dazu in Baden: Sprayer verwüsten Innenstadt. „Unsere Kollegen der Stadtpolizei Baden haben schließlich acht Täter im Alter zwischen 14 und 17 Jahren ausgeforscht und Sachbeschädigungen von 15.000 Euro geklärt.“

An keinem anderen Wochenende im Jahr registriert die Polizei mehr Sachbeschädigungen als zu Halloween. Im Vorjahr waren es knapp 200 Fälle, so der Sprecher: „Unsere Erfahrung zeigt uns, dass der Alkohol stark im Spiel ist, aber immer wieder werden Jugendliche und Kinder von anderen Beteiligten auch angestiftet, Mutproben abzuliefern, um ganz einfach cool zu sein und hier in die Clique aufgenommen zu werden.“

Baumschlager warnt vor Folgen einer Vorstrafe

Die Konsequenzen sind allerdings nur den wenigsten Jugendliche bewusst. Die Polizei appelliert daher an alle Eltern, Gespräche mit ihren Kindern zu führen. Denn auch das Zerstören von Blumenbeeten oder Auskippen von Mülltonnen ist strafbar. „Letztlich dürfen auch die Folgen einer Vorstrafe nicht außer Acht gelassen werden. Viele Firmen stellen jemanden, der vorbestraft ist, erst gar nicht ein“, so Baumschlager.