Barrierefreiheit: Zugang ohne Einschränkung

Am 1. Jänner 2016 tritt das Behindertengleichstellungsgesetz zur Gänze in Kraft. Nach der zehnjährigen Übergangsfrist müssen dann alle öffentlichen Gebäude ohne Einschränkung für alle Menschen zugänglich sein.

Problemlos über eine Stufe oder eine hohe Gehsteigkante zu steigen ist für etwa 300.000 Menschen in Niederösterreich nicht selbstverständlich, denn diese Menschen leben mit Behinderungen. noe.ORF.at machte einen Lokalaugenschein in Hollabrunn.

Das Niederösterreichische Bildungs- und Heimatwerk bietet seit Jahren Stadtbegehungen zum Thema Barrierefreiheit an. Alfred Luger weiß von seinen Führungen, dass noch viele Barrieren in Niederösterreich zu beseitigen sind. „Es gibt gute und schlechte Beispiele. Banken und Apotheken haben sich schon sehr gut mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigt, viele Eingangsbereiche sind in den vergangenen Jahren bereits barrierefrei umgebaut worden. Bei vielen Geschäften oder Gasthäusern ist das aber noch nicht der Fall“, sagt Alfred Luger.

Stadt Hollabrunn

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Fußgängerzone in Hollabrunn

Als gutes Beispiel nennt Luger Hollabrunn. In der gepflasterten Fußgängerzone in der Bezirkshauptstadt wurden zwei Streifen asphaltiert, damit auch Rollstuhlfahrer und Personen mit einem Rollator gut vorankommen. Fast die Hälfte aller Fußgängerübergänge in der Stadt wurden bereits blinden- und rollstuhlgerecht umgebaut.

Barrierefreies Bauen muss nicht teurer sein

Das Argument, dass barrierefreies Bauen zu hohe Kosten verursacht, stimmt nicht immer, meint Andreas Leeb, der in der Stadtgemeinde Hollabrunn für Straßenbauprojekte zuständig ist. „Diese Schutzwege werden im Zuge von Erneuerungen gemacht. Einen bestehenden Schutzweg barrierefrei umzubauen kostet nur unwesentlich mehr. Es kommt auch auf den guten Willen und eine gute Planung an, damit das Thema Barrierefreiheit umgesetzt wird“, erklärt Leeb.

Wenn ein altes Gebäude barrierefrei umgebaut werden muss, verursacht das hohe Kosten, ist sich Alfred Luger bewusst. Bei einem Neubau sollte man daher mit einem Architekten umsichtig planen, damit man sich später einen teuren Umbau erspart. Schon kleine Änderungen wie das Abschrägen eines Eingangs können Menschen mit Behinderungen das Leben leichter machen, so Luger.

Einhaltung des Gesetzes wird nicht kontrolliert

Auch Informationen auf Internetseiten sollten ab 1. Jänner 2016 barrierefrei zugänglich sein. Bei Veranstaltungen sollte man beispielsweise lesen können, ob es ein Behinderten-WC gibt oder ob der Eingangsbereich ohne Einschränkungen zugänglich ist.

Die Einhaltung des Gesetzes wird nicht kontrolliert. Wer sich jedoch diskriminiert fühlt, kann eine Schlichtung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einfordern. In einem weiteren Schritt ist auch eine Schadenersatzklage vor Gericht möglich. Alfred Luger vom Niederösterreichischen Bildungs- und Heimatwerk geht davon aus, dass die Zahl der Schlichtungen steigen wird, weil Menschen mit Behinderungen in Zukunft aktiver um ihre Rechte kämpfen werden.

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