Lebenslange Haft für Mord an Mutter

Zu lebenslanger Haft ist am späten Dienstagabend in Wiener Neustadt ein 42-jähriger Mann verurteilt worden. Er soll seine 60-jährige Mutter vor einem Jahr erschlagen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der seit vielen Jahren arbeitslose Beschuldigte lebte gemeinsam mit seiner Mutter in einer kleinen Wohnhausanlage in Altenmarkt an der Triesting (Bezirk Baden). Am Dreikönigstag vor einem Jahr soll er sie dann im Streit mit einem kantigen Werkzeug, wie es in der Anklage hieß, erschlagen haben. Bei dem Streit soll es um Geld gegangen sein, einen Beleg dafür gab es jedoch nicht, auch Tatzeugen gab es nicht, ebenso wenig wurde die Tatwaffe, vermutlich eine Hacke, gefunden.

„Klare Indizienlage“

Für Johannes Öhlböck, Rechtsanwalt der hinterblieben Tochter und Schwester des Beschuldigten, war der Mordvorwurf aber bestätigt, er verwies beim Prozessfinale auf blutverschmierte Schuhe und zum Teil verbrannte Kleidungsstücke des Beschuldigten, die in der Nähe des Tatortes gefunden wurden: „Es gibt eine klare Indizienlage, es gibt DNA, die sich auf Gegenständen befindet, die der Angeklagte getragen hat und die er auf einem Weg zurückgelassen hat, auf dem er nachweislich mit seinem Auto gefahren ist“, so Öhlböck, der 20.000 Schadenersatz Euro für seine Mandantin forderte.

Der Beschuldigte selbst wollte seine 60-jährige Mutter nur „in einer Blutlache im Keller“ gefunden haben, anschließend wählte er den Notruf. „Irgendetwas ist uns jedoch komisch vorgekommen“, sagte ein Polizist zur vorsitzenden Richterin Birgit Borns, woraufhin noch in der Tatnacht eine Spurensicherung durchgeführt wurde. „Ob der Mann vom Tod seiner Mutter betroffen war, weiß ich nicht“, sagte der Polizist weiter, seltsam sei aber gewesen, dass er in der Wohnung bügelte, während Sanitäter im Keller versuchten, seine Mutter zu reanimieren.

Haus der Getöteten

Thomas Lenger

Tatortermittler am Dreikönigstag vor einem Jahr

Nicht nur wegen seiner vier Verhandlungstage gestaltete sich der Prozess langwierig, auch am Dienstag zog sich die Verhandlung in die Länge, nicht zuletzt, weil die Verteidigerin auf drei Etappen elf Beweisanträge stellte, sämtliche Anträge wurden aber abgewiesen. Generell bot der Prozess einige Kuriositäten: So präsentierte der Beschuldigte mit seiner Ex-Freundin und dem Besitzer eines Reitstalls andere potenzielle Täter, beide seien mit seiner Mutter nicht ausgekommen, sagte er.

„Ich würde die Sachen nicht auf einer Straße ablegen, wo sofort danach gesucht wird“, versuchte der 42-Jährige am Ende des Beweisverfahrens zu erklären, warum nicht er die Schuhe und die Kleidungsstücke abgelegt hatte, vielmehr seien ihm diese Dinge gestohlen worden. „Ich habe in den Akten 32 Punkte gefunden, die nicht stimmen“, ortete der Beschuldigte falsche Darstellungen von ermittelnden Beamten: „Nur weil ich in der Vergangenheit sehr, sehr oft gelogen habe, heißt das aber nicht, dass andere die Wahrheit sagen.“

Prozess Mord Urteil Gericht Sujet

ORF

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig schuldig

Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung

Insgesamt kam während des Prozesses ein „zweites Ich“ zum Vorschein, das sich der Angeklagte im Laufe der Jahre erschaffen hatte. So gab er sich als gut verdienender Programmierer aus, während er auf der anderer Seite behauptete, an Leukämie erkrankt zu sein und deswegen Geld für Behandlungen in Deutschland zu benötigen, vor allem von seiner Mutter. „Es wäre unlogisch, seinen Geldgeber zu töten“, argumentierte die Verteidigerin. „Wir werden solche Täter nie begreifen“, entgegnete Privatbeteiligtenvertreter Öhlböck.

Der Tochter der ermordeten Frau wurden 10.000 Euro zugesprochen. Der Wahrspruch der Geschworenen war mit 8:0 Stimmen eindeutig, allerdings ist das Urteil - lebenslange Haft - nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. „Staatsanwaltschaft und Privatbeteiligte gaben keine Erklärung ab“, teilte Richterin Borns mit. Hinsichtlich der ebenfalls angeklagten Nötigung und Körperverletzung wurde der Mann freigesprochen.

Gernot Rohrhofer, noe.ORF.at

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