Umstrittene Verordnung zur Tötung von Bibern

Nachdem der Landtag im Herbst den Schutz von Bibern zum Teil aufgehoben hatte, ist am Mittwoch die Begutachtungsfrist für die Verordnung abgelaufen. Künftig sollen Biber unter bestimmten Voraussetzungen getötet werden dürfen.

Die niederösterreichische Landesregierung will per Verordnung „Ausnahmen von Verboten für die besonders geschützte Art Biber“ beschließen. Der Entwurf erlaubt - unter gewissen Voraussetzungen - außerhalb der Schonzeit, also von 1. September bis 31. März, Biberdämme zu entfernen und die Tiere mittels Fallen zu fangen und zu töten oder unmittelbar zu töten. Scharfe Kritik an dieser Verordnung kam von WWF und Ökobüro.

Am Mittwoch endete die Begutachtungsfrist für die Verordnung, die bis 2021 gelten soll. Mit der Verordnung will man Schäden an Hochwasserschutzbauten, Kläranlagen und Fischaufstiegshilfen verhindern. Ausdrücklich ausgenommen von der Verordnung sind Naturschutzgebiete, die Nationalparks Donau-Auen und Thayatal sowie Europaschutzgebiete. Dort werden Biber als Schutzgut genannt.

Eingriffe nur nach Rücksprache mit Biberberatern

Jeder Eingriff darf „nur nach fachlicher Beratung durch einen von der Landesregierung geschulten Biberberater“, nach Prüfung und Dokumentation der Maßnahmen und nur im Fall eines etablierten Biberreviers durchgeführt werden. Zugriffe auf lediglich durchziehende Tiere sind laut Begutachtungsentwurf nicht zulässig. Einzelfallgenehmigungen für Gefährdungen, die nicht von der Verordnung erfasst sind, seien weiterhin möglich.

In einer Stellungnahme von Mittwoch an die Naturschutzabteilung des Landes kritisierte das Ökobüro, zu dem 16 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen gehören, den Entwurf. „Die vorliegende Verordnung stellt einen starken Eingriff in das Schutzgut der Tierart Biber dar. Die Bedingungen, unter denen ein solcher Eingriff möglich ist, erscheinen nicht hinreichend klar geregelt und gegen Missbrauch geschützt“, heißt es in der Stellungnahme, die der APA vorliegt.

Naturschutzorganisationen üben Kritik

Durch die im Oktober 2015 beschlossene Änderung des niederösterreichischen Naturschutzgesetzes kann die Landesregierung Ausnahmen vom Verbot des Vernichtens und Tötens besonders geschützter Arten für einzelne Tier- und Pflanzenarten beschließen. Dadurch werde der Schutz für bedrohte Arten wie den Biber aufgeweicht, kritisierte der WWF in einer Aussendung.

„Künftig soll es per Ausnahmeverordnung möglich sein, in die Populationen geschützter Arten einzugreifen, etwa wenn dies dem ‚Schutz anderer wildlebender Tiere‘ dient. Auf den Biber würde dies somit bereits anwendbar, wenn er Fischaufstiegshilfen verstopft“, wurde Christian Pichler vom WWF in einer Aussendung zitiert.

Naturschutzabteilung prüft Einwände

Die Stellungnahmen werden nun von der Abteilung Naturschutz gesichtet. Geplant sei, dass die Verordnung heuer mit 1. September - nach dem Ende der Schonzeit der Biber von April bis Ende August - in Kraft tritt, sagte Karl Hiesberger von der Abteilung Naturschutz im Amt der Landesregierung zur APA.

Wie in den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf zu lesen istsei ist die Gesamtpopulation der Biber trotz „Entnahmen“ von rund 100 bis 150 Bibern jährlich weiter tendenziell gestiegen. Es könne daher davon ausgegangen werden, „dass eine jährliche Entnahme von bis zu fünf Prozent der Gesamtpopulation keinen negativen Einfluss auf den günstigen Erhaltungszustand der Art nach sich zieht“.

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