Hofburg-Stichwahl wird wiederholt

Die Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten muss wiederholt werden. Das gab der Verfassungsgerichtshof am Freitag bekannt. Die FPÖ hatte das Ergebnis vom 22. Mai angefochten. Ihr Kandidat unterlag in der Stichwahl.

In einer Woche hätte der neue Bundespräsident angelobt werden sollen, doch am Freitag erklärte der Verfassungsgerichtshof in Wien die Stichwahl vom 22. Mai für ungültig. Sie muss in ganz Österreich wiederholt werden, womit Wahlkampf Nummer drei vor der Tür steht. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger gab die Entscheidung am Freitag um exakt 12.00 Uhr bekannt. Diese mache „niemanden zum Verlierer und niemanden zum Gewinner“, leitete er sein Statement ein, um dann recht schnell auf den Punkt zu kommen.

„Die Stichwahl muss wiederholt werden“

Der Beschwerde der FPÖ werde stattgegeben. „Unjuristisch ausgedrückt bedeutet das, die Stichwahl muss in ganz Österreich zur Gänze wiederholt werden.“ Das solle allein dem Ziel dienen, „das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken“. Holzinger sprach Verstöße bei der Handhabung der Briefwahlstimmen - auf die hatte sich die Beschwerde im Wesentlichen bezogen - in unterschiedlichen Bezirken an.

So seien Kuverts etwa zu früh geöffnet worden, „teilweise aufgrund rechtswidriger Ermächtigungen“. Einleitend ging der VfGH-Präsident recht ausführlich auf die Rolle der Wahlleiter bzw. Wahlbeisitzer ein. „Ausdrücklich“ halte das Höchstgericht fest, so Holzinger, dass keiner der befragten Zeugen von Manipulationen berichtet habe.

Verfassungsrichter

APA / Hans Punz

VfGH-Präsident Holzinger gab die Entscheidung am Freitag bekannt

Die FPÖ hatte den Wahlgang nach der Niederlage ihres Kandidaten Norbert Hofer gegen den von den Grünen unterstützten Alexander van der Bellen angefochten. Das Höchstgericht verhandelte seit letzter Woche insgesamt fünf Tage. In der Befragung der Zeugen kamen tatsächlich Unregelmäßigkeiten zu Tage. Holzinger betonte am Freitag weiters: Die festgestellten Regelwidrigkeiten hätten mehr Stimmen betroffen als die, die den Unterschied zwischen Hofer und Van der Bellen ausmachten - folglich habe der VfGH so zu entscheiden gehabt, wie er nun entschied.

„Verfahren für Höchstgericht Herausforderung“

Holzinger ging auch auf die Frage ein, weshalb die Wahl landesweit für ungültig erklärt wurde. Eine Beschränkung einer Aufhebung auf Briefwähler sei, wie er recht komplex begründete, nicht möglich. Es könnte etwa zu doppelten Stimmabgaben kommen. „Last, but not least“ beziehe sich die rechtswidrige Weitergabe von Informationen seitens der Bundeswahlbehörde auf das gesamte Bundesgebiet. Der VfGH-Chef schloss mit den Worten, dass das Verfahren „einzigartig“ und für das Höchstgericht eine Herausforderung gewesen sei.

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