Bankraub mit Spielzeugpistole: 18 Monate Haft

Wegen eines Bankraubs in Hainburg an der Donau (Bezirk Bruck a.d. Leitha) musste sich am Montag eine 27-Jährige vor Gericht verantworten. Sie hatte einen Bankangestellten mit einer Spielzeugpistole bedroht. Das Urteil: 18 Monate Haft.

Die 27-jährige deutsche Staatsbürgerin bekannte sich am Montag vor Gericht schuldig, einen Angestellten mit einer nach damaligen Polizeiangaben „täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole“ bedroht und 20.000 Euro erbeutet zu haben. Die Frau bediente sich bei dem Überfall selbst aus der Kassa der Bankfiliale und flüchtete zu Fuß. Eine Alarmfahndung verlief zunächst negativ, nach der Veröffentlichung von Fotos aus der Überwachungskamera konnte die Frau allerdings ausgeforscht werden - mehr dazu in Polizei klärte Bankraub in Hainburg (noe.ORF.at; 21.5.2016).

Die gelernte Einzelhandelskauffrau ohne Job war vor Gericht umfassend geständig. Sie räumte vor dem Schöffensenat sichtlich zerknirscht ein, dass sie auf Grund ihrer Kaufsucht finanzielle Probleme gehabt habe. Die Mutter eines achtjährigen Sohnes soll bei Versandhäusern und dem Energieversorger etwa 10.000 Euro Schulden gehabt haben. Ihrem Verteidiger zufolge wäre eine Therapie notwendig, um ihre Kaufsucht zu überwinden.

Frau auch wegen Betrugs verurteilt

Laut Staatsanwalt Friedrich Köhl habe die Frau bei dem Banküberfall „zielorientert und rational“ gehandelt und dafür auch Vorbereitungen getroffen, indem sie in einem Geschäft zunächst einen Spielzeugrevolver kaufte und später erneut eine zweite, größere Spielzeugpistole, die sie bei der Tat verwendete. Laut dem Ankläger soll sich die Frau auch aus in Eiklar eingeweichtem Toilettenpapier eine Maske gebastelt und eingefärbt haben, damit sie so wie eine auffallend stark geschminkte Frau aussah.

Die Frau musste sich am Montag auch wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Laut Köhl hatte sie ein Jahr zuvor, als sie bereits Sozialleistungen bezog, einen von der Bezirkshauptmannschaft auf 200 Euro ausgestellten Scheck auf 300 Euro „ausgebessert“ - und diese Summe trotz des verkritzelten Belegs bei einer Bank tatsächlich erhalten.

Mit dem Strafausmaß von 18 Monaten Haft blieb der Schöffensenat an der unteren Grenze. Richter Manfred Bodner verwies auf Milderungsgründe wie Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beschuldigte nahm es an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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