Für EVN-Kraftwerksmodernisierung ist UVP nötig

Die von der EVN geplante Revitalisierung des historischen Kleinwasserkraftwerks Rosenburg am Kamp (Bezirk Horn) ist UVP-pflichtig. Das teilte der Energieversorger in einer Aussendung mit.

Der behördliche Genehmigungsprozess werde im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stattfinden, so die EVN.
Die aktuelle Entscheidung der Niederösterreichischen Landesregierung sei ein wichtige Schritt rund um das geplante Vorhaben. Das UVP-Verfahren sei der umfangreichste und umfassendste behördliche Genehmigungsprozess für ein Wasserkraftwerk.

Detailplanung in den nächsten Wochen

Konkret ist geplant, die Staumauer zu erhöhen und zu versetzen. In den kommenden Wochen stehe die Detailausarbeitung des Projektes an, erklärte EVN-Sprecher Stefan Zach: „Dabei geht es in Zusammenarbeit mit anerkannten Fachexperten um die Auswirkung des Projektes auf Menschen, Tiere und die Umwelt.“ Die Einreichung zum UVP-Verfahren soll erst starten, wenn die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten und Abstimmungsgespräche abgeschlossen sind.

Das Kraftwerk Rosenburg erzeugt seit 1907 Strom für die Region. 2002 wurde die alte Wehranlage bei einem Hochwasser größtenteils zerstört und danach provisorisch erneuert. Auch die alten Turbinen, Generatoren und Anlagenteile erreichen nun bald das Ende ihrer Lebenszeit und müssen ersetzt werden, begründete das Unternehmen die angestrebte Revitalisierung. Dadurch könnten laut EVN 2.300 statt bisher 1.200 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Natürschützer kritisierten das Vorhaben

Naturschutzverbände hatten das Kraftwerksprojekt kritisiert. Die Plattform „Aktionsgruppe Lebendiger Kamp“ meinte in einem Offenen Brief im März, der geringe energetische Zugewinn beim Kraftwerk Rosenburg stehe „in keinem Verhältnis zum Verlust an Flussnatur, der mit dem Neubau einhergeht“. EVN-Sprecher Zach betonte, der Dialog mit interessierten NGOs wie WWF, BirdLife, Naturschutzbund oder Umweltdachverband soll „auch in den nächsten Monaten konsequent fortgesetzt werden“.