Verordnung zur Bibertötung in Kraft

In Niederösterreich tritt heute jene Verordnung in Kraft, die es erlaubt, unter gewissen Voraussetzungen Biber zu töten, etwa bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Das Eingriffsrecht wurde im Frühjahr vom Landtag beschlossen.

Schätzungen zufolge gibt es derzeit in Niederösterreich etwa 4.000 Biber, die Tendenz ist steigend. Die Folge sind etwa durchlöcherte Dämme, umgestürzte Bäume oder unterminierte Radwege. Im Frühjahr beschloss der Landtag deshalb eine Verordnung zur Regulierung der Population - mehr dazu in Biber-Verordnung soll Population senken (noe.ORF.at; 19.5.2016).

Biber

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Mit Anfang September ist die Schonfrist für Biber in Niederösterreich vorbei. Die Tiere bleiben zwar geschützt, unter gewissen Voraussetzungen erlaubt die Verordnung aber die Tiere bis Ende März mittels Fallen zu fangen und zu töten. Damit will man vor allem Schäden an Hochwasserschutzbauten, Kläranlagen und Fischaufstiegshilfen verhindern, sagt Wolfgang Neudorfer, der Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal. „Wir müssen auch darauf schauen und danach trachten, dass wir die Sicherheit der Menschen gewährleisten, speziell dort wo es um den Hochwasserschutz geht“, so Neudorfer.

Land will etwa Kindergärten und Schulen schützen

Wollte man bisher Biberdämme entfernen und Biber töten, war ein Einzelbescheid der Landesregierung notwendig. Das wird jetzt deutlich vereinfacht. Die Kontrollen werden an Ort und Stelle von der Gewässeraufsicht durchgeführt. Beim Land verspricht man rasches und unbürokratisches Handeln, um Hochwasserschutzanlagen, Kindergärten, Schulen und ähnliches vor Bibern zu schützen.

Im Marchfeld gab es in den vergangenen drei Jahren deshalb bereits eine Sondergenehmigung, die Tiere fangen zu dürfen. Die Bewilligung dafür hat aber aus rechtlichen Gründen mehrere Wochen in Anspruch genommen und ist nur im Einzelfall erteilt worden. „Jetzt besteht die Möglichkeit eine entsprechende Überprüfung innerhalb von wenigen Tagen zu bekommen und so ganz gezielt und rasch auf eine akute Gefährdungssituation zu reagieren.“

Eingriff nach streng geregeltem Ablauf

Von einer Jagd auf die Biber könne man aber dennoch nicht sprechen, denn der Eingriff erfolgt nach einem streng geregelten Ablauf, sagt Neudorfer. „Im Prinzip geht es immer darum, Schäden präventiv zu vermeiden. In weiterer Folge, wenn das nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, in das Lebensumfeld des Bibers einzugreifen, das heißt zum Beispiel Biberdämme zu entfernen. Erst der letzte Fall ist, dass tatsächlich in die Population eingegriffen wird und die Biber entnommen werden können.“

Die Umwelt- und Naturschutzorganisation WWF kritisiert die Maßnahme dennoch und kündigte an, die Verordnung zu bekämpfen. Zudem fürchte man, dass schlecht qualifizierte Kontrollorgane zu viele Zulassungen ausstellen werden. Für das Marchfeld wurde unterdessen eine Bewilligung erteilt. Auf zwölf genau definierten Abschnitten können Tiere nun gefangen und getötet werden. Damit das Zusammenleben zwischen Mensch und Tier wieder problemlos funktioniert, wie es heißt.

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