Landtagspräsident will BP-Wahl durch Bundesversammlung

Landtagspräsident Hans Penz (ÖVP) stellt die Notwendigkeit einer Bundespräsidentenwahl durch das Volk infrage. Er schlägt die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung vor.

Für den niederösterreichsichen Landtagspräsidenten gibt es einiges in dieser Frage zu überdenken, wie er in einem Interview gegenüber den „NÖN“ („Niederösterreichische Nachrichten“) sagte. Er schlägt die Wahl des Staatsoberhaupts durch die Bundesversammlung vor. Wenn die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung - also Nationalrat und Bundesrat - erfolgen soll, müsse es bestimmte Voraussetzungen geben. Er nennt dabei die Möglichkeit mit einer bestimmten Anzahl von Unterschriften zu kandidieren.

Vor einer Entscheidung der Bundesversammlung könnte es ein Hearing der Kandidaten geben. „Ich würde auch glauben, dass man die Aufgaben des Bundespräsidenten noch einmal hinterfragen kann und soll. Etwa die Frage, ob ein Bundespräsident die Bundesregierung ohne Begründung entlassen können soll“, meinte Penz.

Penz: „Bundespräsident nur für eine Amtsperiode“

Weiters sollte ein Bundespräsident nur für eine Amtsperiode gewählt werden, damit er die notwendige Autorität besitze, Dinge zu entscheiden, die unter Umständen den Parteien „nicht ganz angenehm sind“. Damit hätte man den Druck der Wiederwahl weg, glaubt der Chef der Landeswahlbehörde. Dass die Wiederholung der Stichwahl verschoben wurde, weil nicht sichergestellt ist, dass wegen des technischen Fehlers bei den Wahlkarten das Wahlgeheimnis auch gewahrt wird, sei richtig.

„Es wäre noch peinlicher, würden wir diese Wahl noch einmal wiederholen müssen“, so Penz in dem Interview in der Wochenzeitung. Wegen der Stimmung in der Bevölkerung und der Tatsache, dass immer weniger Leute bereit seien als Wahlbeisitzer zu fungieren, sei aber zu überlegen, ob die Bundespräsidentenwahl eine Volkswahl bleiben soll.

E-Voting: Probleme bei Geheimhaltung

Die Möglichkeit eines E-Votings werde seit Jahren überlegt. Solange es aber bei den Fragen des Zugangs und der Geheimhaltung Probleme gebe, könne es nicht eingeführt werden. In Sachen Briefwahl, an der im Interesse einer hohen Wahlbeteiligung nicht zu rütteln sei, hält Penz die Kritik am komplizierten Auszählen für berechtigt: „Das ist nicht notwendig. Bei uns werden bei der Landtagswahl noch am Wahltag alle Briefwahlkarten ausgezählt.“

An einer finanziellen Entschädigung der Wahlbeisitzer werde man früher oder später nicht vorbeikommen. Gleichzeitig sollte man aber auch die Wahlzeiten vereinfachen. Es sei nicht notwendig, dass Wahllokale von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr offen halten. Die Wochenzeitung erinnerte daran, dass Penz als Leiter der Landeswahlbehörde die Weitergabe von Ergebnissen während der Wahlzeit zuletzt untersagte. In dieser Frage habe ihm der Verfassungsgerichtshof Recht gegeben.

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