Streit um Nebenbeschäftigung von Spitalsärzten

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger ließ ein Verbot von Nebenbeschäftigungen für Spitalsärzte untersuchen. Nun kommt Kritik von der Ärztekammer Niederösterreich. Sie bezeichnet das Gutachten als „skurril“.

„Ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, um herauszufinden, ob man Spitalsärzten ihre Nebenbeschäftigung verbieten kann, ist skurril", wird der Vizepräsident der Ärztekammer Niederösterreich, Gerrit Loibl, in einer Aussendung zitiert. Der Hauptverband müsse vielmehr genau diese Nebenbeschäftigungen unterstützen, weil Spitalsärzte mit Wahlarztordinationen „das Gesundheitssystem vor dem Kollaps bewahren“, so Loibl weiter.

In Niederösterreich betreiben 16 Prozent der Spitalsärzte nebenbei eine Wahlarztordination. Gerade diese Ärzte seien besonders zufrieden mit ihrer Lebenssituation, sagt Ronald Gallob, Vizepräsident und Kurienobmann der angestellten Ärzte: „Warum sollte man also eine besonders motivierte Gruppe von Ärzten beschränken und ihnen verbieten, was sie in ihrer Freizeit tun dürfen?“

Hauptverband: Ziel ist gesetzliche Regelung

Der Hauptverband argumentiert mit der steigenden Zahl der Wahlärzte, nicht zuletzt, weil in Spitälern angestellte Mediziner dort aufgrund der neuen Arbeitszeitregeln weniger arbeiten dürfen. Daher ließ man prüfen, ob ein Verbot oder zumindest eine Einschränkung für Ärzte in öffentlichen Krankenhäusern möglich wäre. Zudem sollte die Studie untersuchen, inwiefern die Patientensicherheit gewährleistet ist, wenn Spitalsärzte nach zwei Tagen Dienst im Krankenhaus in ihrer Wahlarztordination weiterarbeiten. Ziel ist laut Hauptverband allerdings kein Verbot der Nebenbeschäftigung für Spitalsärzte, sondern eine gesetzliche Regelung zu finden.

Die Ärztekammer Niederösterreich weist in der Aussendung darauf hin, dass laut einer im Frühjahr durchgeführten Umfrage die Spitalsärzte 15 Patienten pro Woche in ihren Wahlarztordinationen betreuen würden. "Niemand zwingt diese Patienten, einen Wahlarzt aufzusuchen. Jeder von ihnen tut dies freiwillig. Diese Freiwilligkeit jetzt unterbinden zu wollen, ist gegen die Patienteninteressen und nicht nachvollziehbar“, so Ärztekammer-Niederösterreich-Vizepräsident Loibl. Darüber hinaus seien auch Ärzte betroffen, die Teilzeit arbeiten bzw. nach ihrer Ruhezeit in die Wahlarztordination gehen.

Links: