Gesetzesnovelle: Kritik an Rodung kleiner Wälder
In ohnehin schon waldarmen Regionen, wie dem Alpenvorland oder dem Weinviertel, sei die geplante Gesetzesänderung besonders problematisch, sagt der Präsident des Umweltdachverbandes, Franz Maier. Denn auch kleine Waldstücke seien wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen, betont er.
ORF
Die Änderung des Forstgesetzes soll noch heuer im Nationalrat beschlossen werden und 2017 in Kraft treten. Ab dann würden Wälder, die kleiner als 5.000 Quadratmeter sind, nicht mehr als Wald, sondern als landwirtschaftliche Nutzfläche gelten und dürften damit ohne Bewilligung geschlägert werden - mehr dazu in Große Sorge um kleine Wälder (noe.ORF.at; 12.10.2016).
Ökologische und soziale Auswirkungen befüchtet
Kritik kommt nun auch vom Naturschutzbund Niederösterreich. Kleine Wälder hätten eine wichtige kleinklimatische Wirkung und würden Bodenerosionen hemmen, heißt es dort. Das sei besonders in der heutigen Zeit, wo Starkwetterverhältnisse zunehmen, wichtig.
Beim Umweltdachverband befürchtet man auch soziale Auswirkungen. Laut Maier würde durch die Gesetzesänderung nämlich auch das freie Betretungsrecht, das in Wäldern gilt, außer Kraft gesetzt werden. Der Wald als Erholungsgebiet zum Spazieren gehen oder Laufen würde wegfallen. Sowohl Umweltdachverband als auch Naturschutzbund lehnen die geplante Gesetzesänderung in dieser Form also ab.