Erhöhte Meldepflicht bei toten Waldvögeln

Nachdem bei mehreren toten Wildvögeln am Bodensee in Vorarlberg der Vogelgrippe-Virus nachgewiesen wurde, gilt auch in Niederösterreich eine erhöhte Meldepflicht. Einen konkreten Verdachtsfall gab es bislang aber nicht.

Während seit Mitternacht in Vorarlberg rund um den Bodensee eine spezielle Schutzzone im Umkreis von einem Kilometer gilt, wurden nun auch in Niederösterreich die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Konkret gilt hierzulande eine verstärkte Meldepflicht. Grund ist, dass es in Vorarlberg neben toten Wildvögeln nun auch den ersten Verdachtsfall bei Hausgeflügel gibt - mehr dazu in Erster H5N8-Verdachtsfall bei Hausgeflügel (vorarlberg.ORF.at; 10.11.2016).

Virus soll keine Gefahr für Menschen darstellen

Vor allem Jäger und Geflügelbetriebe werden darauf hingewiesen, beim Fund von toten Wildvögeln oder Hausgeflügel den Amtstierarzt zu verständigen. Die Tiere werden dann an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) geschickt und genau untersucht, sagte Landesveterinär-Direktor Wigbert Roßmanith gegenüber noe.ORF.at. Zudem gelten bei den Zugängen zu Geflügelställen und beim Transport der Tiere verstärkte Hygienemaßnahmen.

In Niederösterreich gibt es bisher aber noch keinen Verdachtsfall, betonte Roßmanith. Der Bevölkerung empfiehlt der Experte jedoch, tote Wildvögel nicht anzugreifen und bei einer größeren Anzahl verendeter Tiere den Amtstierarzt im Bezirk zu verständigen. Derzeit gibt es laut Roßmanith jedenfalls keine Hinweise darauf, dass der gefundene Virusstamm auf Menschen übertragen wird.

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