Landtag: Mindestsicherung neu beschlossen

Im Landtag ist am Donnerstag die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes beschlossen worden. Diese beinhaltet u. a. eine Deckelung von 1.500 Euro und eine „BMS light“. Die Änderungen gelten ab 1. Jänner 2017.

Nachdem eine bundesweit einheitliche Reform der Mindestsicherung gescheitert war, beschloss der niederösterreichische Landtag am Donnerstag im Alleingang seine Änderung der Mindestsicherung. ÖVP, FPÖ und die Abgeordneten der Liste Frank hatten - wie bereits im Vorfeld der Sitzung angekündigt - für den Gesetzesentwurf gestimmt, SPÖ, Grüne und der parteilose Mandatar Walter Naderer lehnten die Novelle ab. Vor der Abstimmung war es im Landtag zu Schreiduellen gekommen.

ÖVP verweist auf steigende Kosten

Anton Erber (ÖVP) verwies auf die steigenden Kosten für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), für 2016 werden im Bundesland 85 Millionen Euro erwartet. Heuer werden seinen Angaben zufolge 30.000 Menschen in Niederösterreich Mindestsicherung beziehen. „Wir brauchen eine neue Gerechtigkeit“, betonte Erber. „Wir setzen in Niederösterreich ein Zeichen, dem Österreich folgen wird“, gab sich der Mandatar überzeugt.

FPÖ-Klubobmann Gottfried Waldhäusl betonte, viele Forderungen der Freiheitlichen seien im Gesetzesentwurf umgesetzt worden. Er begrüßte die vorgesehene Wartefrist und die Deckelung. Handeln sei notwendig aufgrund der Fragen der Finanzierbarkeit, Gerechtigkeit und Zukunft, sagte Waldhäusl, der per Antrag Mindestsicherung nur für österreichische Staatsbürger forderte.

Liste-Frank-Klubobmann Ernest Gabmann bezeichnete die Novelle als „allerersten Schritt“. Es sei wichtig, einen Unterschied zwischen der Höhe des Erwerbseinkommens und des Erwerbsloseneinkommens zu schaffen. Die Kollektivvertragslöhne in die Höhe zu schrauben, sei „der falsche Weg“.

SPÖ und Grüne kritisieren Novelle

„Die soziale Kälte hat einige Minusgrade erreicht“, kritisierte Christa Vladyka (SPÖ), die für eine bundesweite Lösung plädierte. Sie sprach sich gegen eine Unterscheidung von österreichischen BMS-Berechtigten gegenüber Schutzsuchenden aus. Kritik äußerte Vladyka daran, dass für gemeinnützige Hilfstätigkeiten im Gesetz keine Aufwandsentschädigung vorgesehen sei. Die SPÖ forderte per Abänderungsantrag u. a., dass keine „BMS light“ eingeführt wird.

Die grüne Klubobfrau Helga Krismer-Huber übte scharfe Kritik an den Änderungen und meinte, die Neuregelung werde verfassungsrechtlich nicht halten. Krismer-Huber bezeichnete die geplante Novelle als „Schande“, der Antrag der ÖVP „treibt noch mehr Menschen in die Armut“. Die Volkspartei Niederösterreich habe den „Wettbewerb der Grauslichkeiten in Österreich gewonnen“, so die Klubobfrau in ihrer Rede, auf die vor allem ÖVP-Abgeordnete mit zahlreichen lautstarken Zwischenrufen reagierten. „Der Föderalismus hat seine grauslichste Fratze gezeigt“, sagte Krismer-Huber.

1.500 Euro Deckelung beschlossen

Die Novelle der BMS enthält eine Deckelung von 1.500 Euro pro Haushalts- bzw. Wohngemeinschaft, wobei jedes Einkommen mit eingerechnet wird. In diesem Betrag sind auch die Wohnkosten enthalten. Wird diese Summe überschritten, wird gleichmäßig prozentuell bis auf 1.500 Euro gekürzt. Ausnahmen gibt es für Personen, die Pflegegeld oder erhöhte Familienbeihilfe beziehen oder die dauernd arbeitsunfähig sind.

Für den vollen Anspruch auf Mindestsicherung gibt es zudem eine Wartefrist. Neu eingeführt wird eine „BMS light“ für Personen, die in den vergangenen sechs Jahren weniger als fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz bzw. rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hatten. Die Höhe der Leistungen wird laut ÖVP für einen Erwachsenen bei 572,50 Euro liegen, wobei darin auch ein Integrationsbonus enthalten ist.

Deutsch- und Wertekurse für „BMS light“-Bezieher

Antragsteller, die sich innerhalb der vergangenen sechs Jahre weniger als fünf Jahre in Österreich aufgehalten haben, müssen sich im Rahmen einer Integrationsvereinbarung zu Maßnahmen wie Werte- und Orientierungskursen oder Erwerb von Deutschkenntnissen verpflichten. Bei nicht fristgerechter Erfüllung wird der Bezug gekürzt. Die Behörde kann laut Entwurf Personen, die Österreich „nachweislich zu Ausbildungszwecken oder aus beruflichen Gründen verlassen haben“, die Verpflichtung zu Integrationsmaßnahmen erlassen.

Sofern nicht zeitgleich das Arbeitsmarktservice (AMS) Maßnahmen angeordnet hat, können BMS-Bezieher künftig von ihrer Heimatgemeinde zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten herangezogen werden. Bei wiederholter Verweigerung von zumutbaren Aufgaben werden die Leistungen gekürzt. Die Kosten für die BMS sind in Niederösterreich von 2013 bis 2015 von 47 auf 61 Millionen Euro gestiegen. Für 2016 werden laut ÖVP 85 Millionen Euro erwartet, für 2017 sind 95 Millionen budgetiert. Die neuen Bestimmungen gelten ab 1. Jänner 2017.

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