Drohnen als beliebtes Weihnachtsgeschenk

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich rechnet damit, dass heuer zu Weihnachten besonders viele Spielzeugdrohnen unter dem Christbaum liegen. Beim Einsatz solcher Fluggeräte muss man jedoch einige rechtliche Grenzen beachten.

Kleine Drohnen sind im Spielzeughandel bereits ab circa 30 Euro erhältlich. Seit einigen Jahren erfreut sich dieses Spielzeug immer größerer Beliebtheit. Bei der Wirtschaftskammer rechnet man deshalb vor allem zu Weihnachten mit einem deutlichen Umsatzplus. Wer eine Drohne geschenkt bekommt und diese gleich ausprobieren möchte, sollte dabei aber einige Dinge beachten. Vor allem wenn die Drohne mit einer Kamera ausgestattet ist, gilt es bestimmte Richtlinien einzuhalten.

Drohne am Boden

ORF

Spielzeugdrohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und über eine Kamera verfügen, brauchen keine luftfahrtrechtliche Bewilligung der Austro Control. Diese Drohnen dürfen aber eine Flughöhe von 30 Meter nicht überschreiten und nur auf Sicht geflogen werden, heißt es dort.

Vorsicht bei Bewilligungen und Personenschutz

Alle Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind und mit einer Kamera ausgestattet sind, brauchen eine luftfahrtrechtliche Bewilligung der Austro Control. Drohnen bis 150 Kilogramm dürfen nur mit Sichtkontakt bis zu einer Höhe von 150 Metern verwendet werden, brauchen eine Versicherung und es gibt strenge Richtlinien, wo mit diesen Drohnen geflogen werden darf. Hier gibt es laut Austro Control auch Lufträume, die nicht für das Fliegen mit Drohnen zugelassen sind, wie in der Nähe von Flughäfen oder Flugplätzen.

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Genehmigung durch Austro Control

Markus Pohanka von Austro Control erklärt, worauf geachtet wird, wenn man einen Antrag für eine Genehmigung stellt.

Bei allen Drohnen mit Kamera ist darüber hinaus der Personenschutz einzuhalten. „Man muss darauf achten, dass niemand gefährdet werden kann, dass nichts beschädigt wird, und, dass durch den Flug niemand verletzt werden kann. Man darf niemanden filmen, der das nicht möchte. Und man muss sich auch darüber informieren, ob der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat, wenn man von einem Grundstück weg fliegen möchte“, sagt Markus Pohanka von der Austro Control.

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