Lohnsteuerausgleich erfolgt ab 2017 automatisch

Für den Lohnsteuerausgleich ist ab 2017 kein Antrag mehr nötig. Standardfälle werden ab Juli von der Finanzbehörde automatisch ausbezahlt. Die Negativsteuer für Pensionisten wird hingegen auf 110 Euro verdoppelt.

Die Finanz startet die „Antragslose Arbeitnehmerveranlagung“ für das Jahr 2016 automatisch, wenn bis Ende Juni kein Antrag auf Lohnsteuerausgleich vorliegt und wenn mit einer Steuergutschrift zu rechnen ist. Wer zusätzliche Ausgaben absetzen möchte, etwa außergewöhnliche Belastungen durch Krankheits- oder Kurkosten oder Kinderfreibeträge, muss aber weiterhin einen Antrag stellen. Dasselbe gilt, wenn zusätzlich zu Gehalt oder Pension noch andere Einkünfte vorliegen.

Pensionisten und Niedrigverdiener erhalten mit dem neuen System auch die Negativsteuer automatisch ausbezahlt. Wer so wenig verdient, dass er zwar Sozialversicherung, aber keine Lohnsteuer bezahlt, erhält bis zu 400 Euro Sozialversicherung zurückerstattet. Für Pensionisten sind es 110 Euro. Die Negativsteuer für Pensionisten wurde 2016 mit 55 Euro erstmals ausgezahlt und wird nun verdoppelt. Mindestpensionisten erhalten keine Negativsteuer.

Steuerzahlern werden 200 Mio. Euro rückerstattet

Laut Finanzministerium werden ab Juli Informationsschreiben an all jene Personen verschickt, die für den automatischen Lohnsteuerausgleich infrage kommen. Schätzungen zufolge sind etwa eine Million Steuerpflichtige betroffen, die dann insgesamt 200 Millionen Euro zurück erhalten. Wer mit seiner „automatischen“ Steuergutschrift nicht zufrieden ist, kann die Steuererklärung bis zu fünf Jahre lang nachreichen, teilte das Finanzministerium mit.

Ab 2017 registriert das Finanzamt automatisch auch steuerlich absetzbare Spenden, Kirchenbeiträge sowie Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der Sozialversicherung. Diese Summen können dann beim Lohnsteuerausgleich für 2017 berücksichtigt werden. Voraussetzung bei Spenden ist aber, dass die jeweilige Organisation Name und Geburtsdatum des Spenders kennt. Wer nicht will, dass die Finanz von Spenden erfährt, kann die Weitergabe der Daten untersagen.

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