Mehr Mittel für pflegende Angehörige mit 2017

Im Bereich der Pflege bringt das Jahr 2017 für pflegende Angehörige eine Verbesserung. Die Zuwendung zu den Kosten für eine Ersatzpflege wird angehoben. Ausgebaut werden mit 2017 außerdem die Hospiz- und Palliativbetreuung.

Von den Verbesserungen profitieren pflegende Angehörige von demenziell erkrankten oder minderjährigen Pflegegeldbeziehern. Im Falle einer Verhinderung - wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen - soll die Möglichkeit, professionelle oder private Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen, erleichtert werden. Dazu werden die jährlichen Höchstzuwendungen ab 1. Jänner 2017 um jeweils 300 Euro angehoben.

Damit beträgt die Höchstzuwendung ab 2017 in den Pflegestufen eins, zwei, oder drei 1.500 Euro, in der Stufe vier 1.700 Euro, in der Stufe fünf 1.900 Euro, in Stufe sechs 2.300 Euro und in der Stufe sieben 2.500 Euro.

Pflege, alte Hände, Palliativteam

dpa/Oliver Berg

Hospiz- und Palliativbetreuung wird ausgebaut

Ausgebaut wird in den Jahren 2017 bis 2021 die Hospiz- und Palliativbetreuung. Pro Jahr werden (durch Mittel von Bund, Länder und Gemeinden) 18 Millionen Euro dafür zusätzlich aufgewendet - über die Jahre hinweg somit insgesamt 90 Millionen Euro. Details sind noch offen.

Gleich bleibt im Jahr 2017 die Höhe des Pflegegeldes. In Stufe eins erhält man weiterhin 157,30 pro Monat, in Stufe zwei 290 Euro, in Stufe drei 451,80 Euro, in Stufe vier 677,60 Euro, in Stufe fünf 920,30 Euro, in Stufe sechs 1.285,20 Euro und in Stufe sieben 1.688,90 Euro. Die letzte Erhöhung des Pflegegeldes gab es mit 1. Jänner 2016 - und zwar um zwei Prozent.

Unverändert bleibt auch die Förderung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger. Sie beträgt monatlich bis zu 1.100 Euro bei unselbstständigen Arbeitsverhältnissen oder bis zu 550 Euro bei Werkverträgen von selbstständigen Betreuungskräften.

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