18 Monate Haft für „Staatsverweigerer“

Der 46-jährige „Staatsverweigerer“, der sich am Montag am Landesgericht Krems wegen versuchter Erpressung verantworten hat müssen, ist zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Ich verzichte auf das Privileg, von Ihnen verurteilt zu werden“, sagte der Beschuldigte, nachdem die Richterin das Urteil verkündet hatte. Der Mann muss wegen versuchter Erpressung und versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt sechs Monate ins Gefängnis, zwölf Monate werden ihm bedingt nachgesehen, und auch die Prozesskosten tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab.

Angeklagter fühlte sich nur Schöpfer verantwortlich

„Ich bin ein lebender Mann aus Fleisch und Blut, ein beseeltes Wesen. Ich bin nur dem Schöpfer unterworfen. Nur mein Schöpfer kann über mich richten. Sind Sie mein Schöpfer?“, meinte der Angeklagte, der seit Dezember in U-Haft sitzt, während des Prozesses am Montag immer wieder zur Richterin. Vor Verhandlungsbeginn wollte der Mann nicht auf dem für ihn vorgesehenen Sessel Platz nehmen und blieb im hinteren Bereich des Gerichtssaales stehen. „Das ist Nötigung. Ich bin ein freier Mann. Bitte berühren Sie mich nicht, ich wende keine Gewalt an“, sagte er zu den Justizwachebeamten.

Der Mann übermittelte laut Anklage den Betroffenen Mahnungen und trug Pfandrechtstitel im US-Handelsregister Uniform Commercial Code (UCC) ein. Aufgrund einer Copyrightverletzung seines Namens soll er den Opfern eine „Teilforderung“ über 5.000 Euro vom Gesamtbetrag von einer Million fällig gestellt haben, wie der Staatsanwalt ausführte. Der Verteidiger verwies zu Verhandlungsbeginn auf die bisherige Verantwortung seines Mandanten - mehr dazu in „Staatsverweigerer“ vor Gericht (noe.ORF.at; 30.1.2017).

Beschuldigter im Landesgericht in Krems

APA / Helmut Fohringer

Der Angeklagte vor Prozessbeginn

Angeklagter forderte zehn Millionen Euro

Der Angeklagte dürfte die Liegenschaft 2013 erworben haben, sagte der Amtsleiter des Gemeindeabfallwirtschaftsverbandes im Zeugenstand. Weil der Eigentümer seit Juni 2015 keine Müllabfuhrgebühren mehr zahlte, wurde ein Exekutionsverfahren gegen ihn eingeleitet. Der Mann forderte in einem Schreiben zehn Millionen Euro vom Amtsleiter.

„Das war mir nicht ganz egal“, sagte der Zeuge und verwies darauf, dass die Forderung an ihn persönlich gerichtet war. Auch ins UCC-Register sei er eingetragen worden. Der Angeklagte „wollte damit erreichen, dass ich Amtsmissbrauch begehe und ihm keine Gebühren vorschreibe“, sagte der Amtsleiter.

Bürgermeister fühlte sich bedroht

Der Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde des Angeklagten berichtete als Zeuge, dass der 46-Jährige Gemeindegebühren und eine Wasserendabrechnung nicht zahlte, woraufhin der Betrag im Juni 2016 exekutiert worden sei. Auch er bekam eine Forderung vom Angeklagten. „Ich habe mich bedroht gefühlt, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin. Wenn es wirklich um zehn Millionen Euro geht, weiß ich, dass ich diesen Betrag nicht zahlen kann“, sagte der Ortschef, der ebenfalls im UCC-Register eingetragen wurde.

Seine Reaktion auf das Schreiben schilderte er folgendermaßen: „Am Beginn große Verwunderung und dann das Nachdenken, was passiert, wenn diese Beträge wirklich eingefordert werden.“ Auf Antrag des Bezirksgerichtes wurden die Eintragungen ins Register gelöscht, berichteten die Betroffenen.