Pröll-Stiftung: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) leitet im Zusammenhang mit der Erwin-Pröll-Privatstiftung kein Verfahren ein. Die Vorwürfe seien geprüft worden, heißt es. Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung gebe es aber nicht.

Die WKStA wird keine Ermittlungen gegen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) einleiten. „Wir haben die kolportierten Vorwürfe in Zusammenhang mit der Pröll-Privatstiftung und insbesondere den ‚Falter‘-Artikel geprüft", sagte WKSta-Sprecherin Ingrid Maschl-Clausen gegenüber noe.ORF.at. „Daraus haben sich keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung ergeben. Daher gibt es keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.“

Laut Anwalt Ainedter „kein Anfangsverdacht“

Maschl-Clausen bestätigte damit entsprechende Aussagen von Prölls Anwalt Manfred Ainedter gegenüber der APA. Demnach prüfte die WKStA in der Causa, die Anfang Jänner bekanntwurde, ob gegen Pröll ein Anfangsverdacht punkto Amtsmissbrauch oder Untreue vorliege. Laut Ainedter liegt aber „nicht einmal ein Anfangsverdacht“ vor.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall ein Bericht der Wiener Wochenzeitung „Falter“. Seit 2008 waren der Pröll-Privatstiftung insgesamt 1,35 Millionen Euro an Förderungen vom Land zugesprochen worden. Der „Falter“ warf Pröll diesbezüglich einen intransparenten Umgang mit Steuergeldern vor. Pröll und die niederösterreichische ÖVP betonten jedoch, dass rund um die Stiftung alles korrekt und sauber gelaufen sei und das Geld zum einen Bedürftigen, zum anderen einer Akademie für den ländlichen Raum zugutekommen soll.

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