Flughafen: Dritte Piste darf nicht gebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer dritten Piste auf dem Flughafen Schwechat abgewiesen. Begründet wird das mit der CO2-Belastung. Die Flughafen Wien AG will gegen den Bescheid vorgehen.

„Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) am Donnerstagabend. Das ergebe sich „unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes ist diese hohe zusätzliche CO2-Belastung gegenüber den positiven Aspekten des Vorhabens nicht zu rechtfertigen.“

Nach einer detaillierten Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen habe der zuständige Senat entschieden, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels höher zu bewerten sei als die positiven standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Interessen. Eine ordentliche Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen. Das Projekt wurde bereits vor zehn Jahren eingereicht. Im Zuge des Beschwerdeverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht wurde es einer neuerlichen umfassenden Überprüfung unter Beiziehung von Sachverständigen unterzogen.

Klimaschutz als Grund für Entscheidung

Der Richtersenat setzte sich mit Beschwerden von insgesamt 28 unterschiedlichen Beschwerdeführern auseinander und prüfte laut Aussendung die verschiedenen standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Aspekte, den Bedarf aufgrund der steigenden Flugbewegungen sowie die Frage der Flugsicherheit im Rahmen des Beschwerdeverfahrens. Darüber hinaus gab es eine dreitägige mündliche Verhandlung, und es wurden insgesamt sieben umfangreiche Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.

Lineargrafik über die Anzahl der Flugbewegungen sowie Passagiere auf dem Flughafen Wien

Grafik: ORF.at; Quelle: APA/flughafen Wien

Bei der Entscheidung mitberücksichtigt wurde der hohe Stellenwert des Klima- und Umweltschutzes in der Grundrechtecharta der EU, der österreichischen Bundesverfassung und der niederösterreichischen Landesverfassung. Zudem habe sich Österreich international dazu verpflichtet, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Im Rahmen des Klimaschutzgesetzes habe man sich zudem auf sektorale Emissionshöchstmengen bis 2020 festgelegt. Die Möglichkeiten des Flughafens, den CO2-Ausstoß durch eigene Maßnahmen zu verringern, seien nicht ausreichend.

Flughafen wehrt sich gegen negative Entscheidung

„Der Flughafen Wien nimmt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis“, teilte Flughafen-Sprecher Peter Kleemann via Aussendung mit: „Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen. Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner dritten Piste kommen, so hätte das jedenfalls negative Auswirkungen auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich.“

Die dritte Start- und Landepiste sollte 3.680 Meter lang und 60 Meter breit werden und im Abstand von etwa 2.400 Metern parallel zur bestehenden ersten Piste am Flughafen errichtet werden. Dafür müsste etwa die Landesstraße B10 auf 7,5 km Länge verlegt werden. Der Flughafen argumentiert mit steigenden Flugbewegungen. Nach der im Erkenntnis zitierten Verkehrsprognose liegt der Verkehrsbedarf im Jahr 2025 bei 37 Millionen Passagieren und 415.000 Flugbewegungen. Dies entspreche einem Wachstum bei den Passagieren von 87 Prozent gegenüber 2008.

Ein Großteil des Passagierwachstums werde zwar durch eine steigende Flugzeuggröße beziehungsweise durch eine steigende Anzahl von Passagieren pro Flug erzielt. Dennoch seien die Steigerungen bei der Anzahl der Flugbewegungen so groß, dass im Jahr 2025 ein Kapazitätsbedarf von 100 planbaren Flugbewegungen pro Stunde bestünde. Dies sei mit dem bestehenden Pistensystem nicht leistbar, heißt es.

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