„Staatsverweigerer“-Prozess in Krems vertagt

In Krems ist am Mittwoch der Prozess gegen mutmaßliche „Staatsverweigerer“ vertagt worden. Nur drei von acht Angeklagten waren erschienen. Ihnen wird vorgeworfen, im Juli 2014 eine Sachwalterin bedroht zu haben.

Die Staatsanwältin beantragte die Festnahmeanordnung und die Verhängung der U-Haft für die fünf nicht anwesenden Beschuldigten, da sich diese „dem Strafverfahren zu entziehen versuchen“. Der nächste Verhandlungstermin ist am 12. April. An diesem Tag soll ein weiterer Polizist als Zeuge aussagen. Zudem wird ein psychiatrisches Gutachten zu zwei Angeklagten (29 und 53 Jahre alt) erwartet.

Für die Verhandlung am Mittwoch, die unter großem Medieninteresse stattfand, waren die Sicherheitsvorkehrungen erhöht worden. Die Gegend rund um das Gericht war abgesperrt, zahlreiche Polizisten hatten sich vor dem und im Gebäude postiert. Verfassungsschutzbeamte standen im Einsatz.

Prozess Staatsverweigerer Krems

APA/Helmut Fohringer

Die Sicherheitsvorkehrungen rund um den Prozess wurden erhöht

Sachwalterin hatte „Todesangst“

Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und Amtsanmaßung vor. Sie sollen sich als Vertreter eines „International Common Law Court of Justice“ ausgegeben und im Juli 2014 einen im Internet veröffentlichten „internationalen Haftbefehl“ gegen die Sachverwalterin sowie eine „Vorladung“ wegen „Verbrechen gegen die Menschheit“ für die von ihnen für den 28. Juli geplante „Gerichtsverhandlung“ ausgestellt haben. Die Sachwalterin sei gefährlich bedroht und ihr sei eine Entführung angedroht worden, betonte die Anklägerin. Weiters wurde unter anderem auch gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) ein „Haftbefehl“ erlassen.

„Ich habe gedacht, die bringen mich um“, schilderte die Rechtsanwältin als Zeugin, sie habe Todesangst gehabt. Im Keller eines Bauernhofes sei ein Verlies für sie vorbereitet worden, sie habe eine Entführung durch die mutmaßlichen OPPT-Anhänger befürchtet. Das Opfer hat sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen - die Rechtsanwältin vertrat sich am Mittwoch selbst.

Angeklagte stritten Vorwürfe ab

Die Angeklagten im Alter von 29, 53 und 57 Jahren bekannten sich nicht schuldig. In seiner Befragung distanzierte sich der wie die beiden anderen von der Organisation als „Hilfssheriff“ geführte 29-Jährige vom Gedankengut staatsfeindlicher Bewegungen und sprach von einer „Dummheit“. „Ich erkenne den österreichischen Staat und die österreichischen Gesetze an“, sagte der Mann. Er sei damals von einem englischsprachigen Bekannten um Unterstützung gebeten worden, habe auf dem Hof der besachwalteten Frau gekocht und übersetzt, ohne die Tragweite des Ganzen zu erkennen, erzählte er. Der Bekannte sei in Österreich in U-Haft gesessen und befinde sich mittlerweile in den USA, hieß es.

Prozess Staatsverweigerer Krems

APA/Helmut Fohringer

Großer Medienandrang herrschte beim Prozess gegen mutmaßliche „Staatsverweigerer“

„Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich das Ganze wegradieren“, meinte dann der 53-jährige Steirer. Die Richterin nahm ihm jedoch seine Läuterung nicht ganz ab. Er hatte laut Anklage neben „Haftbefehlen“ unter anderem Schreiben des „Amtes der Menschen auf Erden“, das er seinen Angaben zufolge mitgründete, verschickt, in denen er unter anderem Mitarbeitern der Wirtschaftskammer mehr als 6,6 Millionen Euro in Rechnung stellte. 2013 war er bei einer Informationsveranstaltung in der Steiermark mit der am Mittwoch abwesenden Erstangeklagten in Kontakt gekommen.

Der 57-Jährige rechtfertigte sich damit, es sei „verführerisch“ gewesen, dass es auch andere Rechtsordnungen gebe. Aber „das Gedankengut ist für mich nicht nachvollziehbar und nicht schlüssig gewesen“, erklärte er. Auf die Frage, warum er den „International Common Law Court of Justice Vienna“ mitgegründet und das auf einem Dokument mit Fingerabdruck und Unterschrift bestätigt habe, sagte er, sich nicht erinnern zu können. Als er an jenem Tag im Waldviertel ankam, war der Polizeieinsatz bereits im Laufen.

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