Fotoverbot ist für Freibäder „kein Thema“

Niemand wünscht sich, dass seine Badefotos oder die seiner Kinder im Internet landen. In Deutschland wurde in manchen Freibädern ein Fotoverbot eingeführt. In Niederösterreich stellt man sich die Frage eines Fotoverbots noch nicht.

Grundsätzlich gibt es in Österreich das Recht auf das eigene Bild. Das besagt, dass eine Abbildung nicht veröffentlicht werden darf, wenn der oder die Person in einer nachteiligen Situation dargestellt wird oder die Abbildung bloßstellender Natur ist (zum Beispiel ein Oben-ohne-Foto). Noch strenger ist das natürlich beim Ablichten von Minderjährigen.

Fotoverbot in manchen deutschen Freibädern

In Zeiten des ständigen Fotografierens und Veröffentlichen von Fotos im Internet kann ein ungewolltes Bikinifoto schnell die Runde in Sozialen Netzwerken machen. Noch problematischer sind Fotos von Kleinkindern, die noch dazu im Freibad oft nur mit einem Sonnenhut bekleidet sind.

Freibad Schwimmen Jugendliche Kinder

APA/dpa/Patrick Seeger

Der Gedanke, dass solche Fotos in pädophilen Kreisen landen können, ist erschreckend. Wie deutsche Medien berichten, haben dortige Freibäder erste Konsequenzen gezogen und ein Fotoverbot eingeführt. Die Badegäste müssen dann - zum Schutz der Privatsphäre anderer Badegäste - ihr Mobiltelefon entweder in der Badetasche lassen oder das Kameraobjektiv mit einem speziellen Aufkleber zukleben.

Keine Beschwerden, daher auch keine Verbote

Noe.ORF.at fragte in drei niederösterreichischen Freibädern über ein mögliches Fotoverbot nach. In den Freibädern in Krems, Hollabrunn und in Stadt Haag (Bezirk Amstetten) beschäftigte man sich mit dem Thema noch nicht, auch weil es in diesen Freibädern keine konkreten Vorfälle gab. Das Fotografieren ist oft nicht extra in der Badeordnung festgelegt. Vom Freibad Krems heißt es: „Wenn es derartige Beschwerden gibt, dann würde der- oder diejenige dazu aufgefordert, das Fotografieren zu unterlassen.“

Genauso sieht man die Problematik auch im Freibad Stadt Haag: Beschwerden habe es bis jetzt noch keine gegeben, jeder dürfe sein Kind beim Schwimmen fotografieren, wenn man das möchte, heißt es in der Mostviertler Stadt.

Fotoverbot schwierig durchsetzbar und überprüfbar

Ganz ohne Widerspruch lässt sich das Verbot in Deutschland allerdings nicht durchsetzen. Denn sein Kind in den ersten Schwimmstunden zu fotografieren, ist somit ins Wasser gefallen. Man möchte zwar Familienfotos erlauben, allerdings unerwünschte Aufnahmen unterbinden. Hier den Unterschied zu erkennen, erfordert einen enormen Kontrollaufwand.

Im Stadtbad Hollabrunn ist man der Ansicht, dass eine solche Vorschrift schwer zu kontrollieren sei. Man müsste ständig auf der Hut sein und nach den Aufklebern Ausschau halten. Zusätzliche Sicherheitskräfte anzustellen ist wiederum für viele Freibäder eine Frage der Kosten.

Magdalena Binder, noe.ORF.at

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