Terrorprozess: Chatprotokolle im Mittelpunkt

In Krems steht seit Dienstagvormittag ein mutmaßlicher Terrorist vor Gericht. Der 27-Jährige soll von Litschau (Bezirk Gmünd) aus zu Attentaten in Israel aufgerufen haben. Am ersten Prozesstag standen Chatprotokolle im Fokus.

Der staatenlose Beschuldigte, geboren in Palästina, wurde von schwerbewaffneten und maskierten Beamten in den Saal geführt. Im Gerichtsgebäude galt Film- und Fotografierverbot. Der Angeklagte war im Frühjahr 2016 nach Österreich gekommen und hatte vor seiner Festnahme im Juli 2016 in einer Asylunterkunft im Bezirk Gmünd gewohnt. Von dort aus soll er - über Gratis-WLAN - Terroranschläge in Jerusalem geplant und organisiert haben. In seiner Heimat sei er einschlägig vorbestraft und nach einem Schuldspruch in Gaza 2005 mehrere Jahre in Haft gesessen, so die Anklägerin.

Start für Terrorprozess

In Krems hat am Dienstag der Prozess gegen einen 27-Jährigen gestartet. Er soll zwei Anschläge in Jerusalem in Auftrag gegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vor, über Facebook-Messenger und WhatsApp zu Mordanschlägen durch Zünden und Werfen von Sprengsätzen im Nahen Osten aufgerufen zu haben. „Das ist kein ganz alltäglicher Prozess, keine ganz normale Verhandlung“, erklärte die Staatsanwältin zu Beginn ihres Vortrages. Der Angeklagte habe als Mitglied der terroristischen Vereinigung Hamas terroristische Straftaten begangen, er sei das, was man als Jurist und Nicht-Jurist als Terrorist bezeichne.

Potenzielle Attentäter via Facebook kontaktiert

Der 27-Jährige sei der Kopf dahinter gewesen und habe andere angestiftet, Terroranschläge für ihn zu begehen, sagte die Anklägerin. Über Facebook Messenger habe er mit zwei ihm unbekannten Personen Kontakt aufgenommen - diese wählte er laut der Staatsanwältin über ihre Facebook-Profile aus und verwendete eine codierte Sprache. Er habe die Männer gefragt, ob sie Unterstützer der Hamas seien. Mit „Äpfel“ seien beispielsweise Handgranaten gemeint gewesen, diese sollten die Attentäter in Jerusalem in eine Menschenmenge von jüdischen Siedlern werfen. Die Terroranschläge sollten möglichst noch vor dem Fastenmonat Ramadan 2016 stattfinden, sagte die Staatsanwältin.

„Beide Attentäter erklärten sich bereit, sie waren bereit, die Anschläge durchzuführen.“. Die Männer wollten laut Anklägerin unabhängig voneinander illegal einreisen, wurden aber in Israel an unterschiedlichen Checkpoints festgenommen und ihre Mobiltelefone mit der Facebook- und WhatsApp-Kommunikation sichergestellt. Der Beschuldigte leugne die Taten, ein von ihm behauptetes Hacking habe es aber nicht gegeben, das sei technisch eindeutig erwiesen, betonte die Anklägerin. Sowohl in den belastenden als auch in den nicht-belastenden Chats finden sich laut Staatsanwältin die selben Rechtschreibfehler, wodurch sie von demselben Verfasser stammen müssten. Die objektive Beweislage sei „erdrückend“, sagte die Vertreterin der Anklagebehörde.

Angeklagter bekannte sich teilweise schuldig

Zudem musste sich der 27-Jährige wegen Widerstandes gegen Justizwachebeamte sowie des Vorwurfes falscher Verdächtigungen gegen den Amtsarzt der Haftanstalt sowie Justizwachebeamte verantworten. Er soll mit Händen und Füßen Beamte getreten und geschlagen haben, als sie ihn zum Arzt bringen wollten. Bei einer Haftprüfungsverhandlung soll er angegeben haben, Justizwachebeamte hätten ihn auf Anordnung des Arztes geschlagen. Es handle sich um erfundene Vorwürfe, sagte die Staatsanwältin.

Der Mann bekannte sich laut Übersetzung des Dolmetschers teilweise schuldig zu den Terrorismus-Vorwürfen und nicht schuldig zu dem angeklagten Widerstand gegen die Staatsgewalt und zur angelasteten Verleumdung. Ihr Mandant sei kein Mitglied der Hamas, sagte die Verteidigerin. Er gebe den Kontakt mit den zwei Männern zu, dieser sei aber rein freundschaftlich gewesen. Die Chats habe er nicht selbst verfasst. Ein Urteil in dem Prozess ist für den 24. Juli geplant.

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