Mindestsicherung: Änderung bei Berechnung

Niederösterreich ändert die Regeln für die Berechnung der Mindestsicherung. Wer Pflegegeld für einen Angehörigen bezieht, muss keine Kürzungen mehr hinnehmen. Anlass war der Fall einer Mutter aus dem Wiener Umland.

Das Pflegegeld für Angehörige wurde bei der Berechnung der Mindestsicherung bislang als Einkommen gewertet. Der betroffenen Frau aus dem Wiener Umland, die Pflegegeld für ihre behinderte Tochter bezieht, wurde die Mindestsicherung deshalb gekürzt.

Diese Bestimmung wird nun geändert, kündigte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) an, es gehe um „Fairness“, deshalb müsse man diese Ungerechtigkeit im Sinne der Betroffenen lösen. Konkret handelt es sich um die Anpassung der „Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln“. Für die Änderung zugunsten pflegender Angehöriger ist ein Beschluss der Landesregierung notwendig. Das niederösterreichische Mindestsicherungsgesetz, das zu Jahresbeginn verschärft worden ist, bleibt davon unberührt.

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