SPÖ kritisiert Vergabe der Bedarfszuweisungen

Die SPÖ Niederösterreich übt Kritik an der Vergabe der Bedarfszuweisungen. Dabei handelt es sich um Geld, das das Land an die Gemeinden vergeben kann. Das System sei intransparent, heißt es. Das Land weist das zurück.

Der Landesparteivorsitzende der SPÖ Niederösterreich, Franz Schnabl, nennt als Beispiel für seine Kritik Wr. Neustadt. 2013 und 2014 habe die Stadt - damals noch SPÖ-regiert - weit unter 100.000 Euro bekommen. Seit es einen ÖVP-Bürgermeister gibt, sei die Zuweisung auf zuletzt 2,2 Millionen Euro gestiegen. „Das sind Vorgangsweisen, die für uns so nicht transparent sind“, kritisiert Schnabl.

Schnabl fordert transparente Vergabepraxis

Die SPÖ wolle deshalb die Bedarfszuweisungen an alle Gemeinden in einem ersten Schritt analysieren und evaluieren, so der Landesparteivorsitzende weiter: „Das Ziel, das wir uns als SPÖ Niederösterreich vorgenommen haben, ist, eine sehr transparente Vergabepraxis zu erreichen und auch gesetzliche Rahmenbedingungen, die diese Kriterien festlegen.“

Konkret geht es bei den Bedarfszuweisungen um Geld, das das Land Niederösterreich im Zuge des Finanzausgleichs den Gemeinden zur Verfügung stellen kann. Pro Jahr sind das laut Anna-Margaretha Sturm, der Leiterin der Abteilung Gemeinden beim Land Niederösterreich, ungefähr 200 Millionen Euro. Ein Viertel davon, also 50 Millionen Euro, würde nach einem mathematisch festgelegten Schlüsselsystem verteilt werden. Den Rest kann das Land nach eigenem Ermessen vergeben.

Land verweist auf transparente Richtlinie

Dass die Bedarfszuweisungen nicht sachlich gerecht verteilt werden, kann Sturm nicht nachvollziehen: „Bei der Verteilung der Bedarfszuweisungen wird immer auch die Finanzkraft berücksichtigt, aber auch andere Komponenten, etwa ob eine Gemeinde strukturschwach ist.“ Wann Zuweisungen vergeben werden, würde durch eine Richtlinie genau festgelegt werden.

Neben Zuweisungen an sogenannte Abgangsgemeinden bzw. Gemeinden, die sich strengen Sanierungsmaßnahmen unterwerfen, gibt es etwa auch Zuweisungen für bestimmte Projekte. Das können neue Amtshäuser sein, genauso wie der Bau von Straßen oder Kinderspielplätzen. Außerdem würden auch Gemeindekooperationen mit entsprechenden Zuweisungen gefördert werden.

Laut der Leiterin der Abteilung Gemeinden beim Land ist die entsprechende Richtlinie auf der Homepage des Landes Niederösterreich transparent abrufbar. Dort könnten die Gemeinden die genauen Verteilungskriterien auch im Detail nachlesen.

Thomas Puchinger, noe.ORF.at

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