Vater erstochen: Anwalt spricht von Notwehr

Ein 59-jähriger Landwirt ist am Freitag in Ebergassing (Bezirk Bruck/Leitha) durch einen Messerstich tödlich verletzt worden. Der Bluttat ging ein Streit mit seinem Sohn voraus. „Es war Notwehr“, so der Anwalt des 18-Jährigen.

Im Verlauf der Meinungsverschiedenheit mit seinem Sohn dürfte „es offensichtlich zu einem Gerangel gekommen sein“, so die Landespolizeidirektion Niederösterreich am Samstag. „Es war Notwehr und kein Mord“, hielt der Anwalt des 18-Jährigen in einer Aussendung fest.

Der Beschuldigte wurde festgenommen und über Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert. Er bestreite eine Tötungsabsicht, hieß es am Samstag. Über den Grund des Streits wurden zunächst keine Angaben gemacht. Die Erhebungen dazu - auch im Umfeld der Familie - seien im Gang, sagte ein Polizeisprecher. Der 59-Jährige soll einen Bruststich erlitten haben. Eine Obduktion wurde angeordnet, deren Ergebnis am Samstag noch ausstand.

Polizei ermittelt den Tathergang

Zu der tödlichen Auseinandersetzung zwischen dem Landwirt und einem seiner drei Söhne war es am Freitag gegen 15.30 Uhr im Innenhof des Anwesens in Ebergassing gekommen. Nach Angaben der Polizei befanden sich zu diesem Zeitpunkt weitere Personen im Haus. Wiederbelebungsmaßnahmen durch die Rettungskräfte und der Besatzung eines Notarzthubschraubers verliefen erfolglos.

Die Bezirksleitstelle Bruck an der Leitha war von der Rettungsleitstelle über den Vorfall informiert worden und entsandte Polizeistreifen zum Einsatzort, wo sich der 18-Jährige widerstandslos festnehmen ließ. Die Ermittlungen wurden von der Mordgruppe des Landeskriminalamts Niederösterreich übernommen, die Spurensicherung erfolgte durch die Tatortgruppe. Die Tatortarbeit sei abgeschlossen, die Ermittlungen zum Tatablauf seien noch im Gange, hieß es am Samstag.

Anwalt des 18-Jährigen: „Klare Notwehr“

Medienberichten zufolge soll der 18-Jährige Rettungskräften gegenüber gesagt haben, der Vater sei ihm ins Messer gelaufen. Rechtsanwalt Martin Preslmayr, der den beschuldigten Sohn vertritt, stellte in einer Aussendung zum Tathergang fest, dass der tödlichen Verletzung „ein massiver körperlicher gewalttätiger Angriff des Landwirtes gegen seinen Sohn“ vorausgegangen sei.

Sein Mandant habe „klar in Notwehr“ gehandelt: „Er wollte mit einem Messer in der Hand den Vater davon abhalten, weiter auf ihn einzuschlagen. Der völlig ausgerastete Vater ließ in dessen Prügelwahn aber nicht von meinem Mandanten ab, stürzte auf meinen Mandanten und verletzte sich dabei selbst tödlich.“