Toter Rekrut: Vorerst keine Konsequenzen

Im Fall jenes Garderekruten, der am Donnerstag nach einem Marsch in der Hitze gestorben ist, gibt es vorerst keine Konsequenzen. Die Ausbildner werden nicht beurlaubt, sondern nehmen die Arbeit mit Grundwehrdienern wieder auf.

Eine Beurlaubung der Soldaten, die nach dem Todesfall Teil der Untersuchungen sind, käme einer Vorverurteilung gleich, hieß es am Donnerstag aus dem Verteidigungsministerium. Diesbezüglich müsse man den Endbericht der Untersuchungskommission unter Hans Rathgeb, Präsident des Salzburger Landesgerichts und Brigadier der Miliz, abwarten und könne dann bei Bedarf weitere Schritte setzen.

Die Ausbildner in Horn werden bis dahin auch nicht in andere Bereiche versetzt, etwa in den Innendienst, sondern nehmen ihre Ausbildungsarbeit mit den Horner Rekruten wieder auf. Ein Experte des Bundesheeres begründete das unter anderem mit den psychischen Auswirkungen des Todesfalls und der nachfolgenden Untersuchungen auf das Kaderpersonal. Man wolle diese - in Abstimmung mit dem Heerespsychologischen Dienst - so gering wie möglich halten, und das gelinge wiederum am besten mit einer möglichst vollständigen Rückkehr der Ausbildner in den Alltag.

Zwei Ermittlungsteams gleichzeitig im Einsatz

Beeinträchtigt wird diese Alltagsarbeit freilich von gleich zwei Ermittlungsteams, die seit Tagen in der Kaserne Befragungen durchführen. Zum einen ist das die von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) eingesetzte Untersuchungskommission unter Rathgeb. Der Landesgerichts-Präsident traf am Mittwoch in der Horner Radetzkykaserne ein und nahm unverzüglich seine Arbeit auf. Er wird dabei laut Verteidigungsministerium von einem stellvertretenden Kommissionsleiter, einem Juristen und einem Mediziner unterstützt und kann bei Bedarf auf weitere Experten zurückgreifen.

Radetzky Kaserne Horn

ORF

Auf der zivilen Seite beauftragte die Staatsanwaltschaft Krems das Landeskriminalamt Niederösterreich damit, die Ermittlungen von der Polizeiinspektion Horn zu übernehmen. Dabei steht der Staatsanwaltschaft Krems zufolge eine Vielzahl von Zeugenbefragungen an. Quantifizieren könne er sie nicht, sagte Franz Hütter, Sprecher der Anklagebehörde, am Donnerstag. Die Klärung der Sachlage werde jedenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, derzeit noch gegen unbekannt - mehr dazu in Toter Rekrut: Ruf nach Aufklärung wird lauter (noe.ORF.at; 9.8.2017)

Vorrang für zivile Ermittlungen

Laut Verteidigungsministerium werden die militärischen und zivilen Erhebungen grundsätzlich separat durchgeführt. Man stelle den Kriminalbeamten jedoch Räumlichkeiten zur Verfügung, tausche Informationen aus und räume den polizeilichen Untersuchungen Priorität ein, so ein Sprecher gegenüber noe.ORF.at.

Der 19-jährige Grundwehrdiener der Garde war am vergangenen Donnerstag weniger als einen Monat nach seinem Einrücktermin an Überhitzung gestorben. Er hatte bei Temperaturen weit über 30 Grad an einem Marsch teilgenommen und nach etwa drei Kilometern bzw. einer Stunde über Schwindel geklagt. Danach hatte er das Bewusstsein verloren und war wenige Stunden später im Landesklinikum Horn gestorben.

Generalleutnant Hans Reißner, Kommandant der Landstreitkräfte des Bundesheeres, hatte am Freitag nach ersten Erhebungen gesagt, es gebe „insgesamt keinerlei Indizien, dass hier gegen irgendwelche Bestimmungen und Regeln verstoßen wurde“ - mehr dazu in Horn: Erste Ergebnisse nach Tod eines Rekruten (noe.ORF.at; 4.8.2017).

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