Posse um neue Bezirksgerichte

Die Bezirksgerichte Haag (Bezirk Amstetten) und Waidhofen an der Ybbs werden heute wiedereröffnet. Sie wurden seit 2014 als Nebenstellen geführt. Die Wiedereröffnung bedeute jedoch einen enormen Verwaltungsaufwand, wird kritisiert.

Die beiden Bezirksgerichte wurden mit ihrer Schließung in das BG Amstetten integriert. Ein Richter, der nun zum Beispiel wieder in Haag tätig sein möchte, musste sich allerdings sowohl für eine Stelle in Amstetten als auch in Haag bewerben. Hintergrund ist, dass Akten, die seit Schließung des Bezirksgerichtes Haag angefallen sind, in die Zuständigkeit des BG Amstetten wanderten. „Bis der Akt erledigt ist, bleiben sie das auch, womit es nun Richter gibt, die sowohl Richter des BG Haag als auch Richter des BG Amstetten sind“, erklärt der Präsident des Landesgerichtes St. Pölten, Franz Cutka.

Cutka, in dessen Sprengel beide Gerichte, die heute wiederöffnet wurden, fallen, befürchtet einen enormen Mehraufwand auch für nichtrichterliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: „Sie arbeiten nun nicht mit einem, sondern mit zwei Akten-Registern. Dazu kommen hohe Mietkosten für die beiden Gebäude.“

„Verlust der Leistungsfähigkeit“

Laut Cutka, der die Schließung kleiner Bezirksgerichte verteidigt, bedeute die Wiedereröffnung der Gerichte in Haag und Waidhofen an der Ybbs, einen Verlust der Leistungsfähigkeit: „In Haag gibt es keinen Tag im Jahr, an dem alle Mitarbeiter gleichzeitig anwesend sind. Das heißt, dass es ungleich schwieriger ist, Krankenstände zu kompensieren oder Urlaubsvertretungen aufzustellen.“

„Rechtspfleger, zum Beispiel für Grundbuchsachen, müssen sowohl in Haag als auch in Waidhofen an der Ybbs arbeiten“, kritisiert Cutka weiter. Grund dafür sei, dass für keines der beiden Gerichte eine ganze Planstelle vorgesehen sei. Als kurioses Detail nannte Cutka: Zwischen Amstetten und den Standorten Haag und Waidhofen an der Ybbs wurden Akten seit dem Jahr 2014 per Taxi transportiert. „Und das dürfte zumindest eine Zeit lang auch so bleiben.“ Für die Kosten komme das Oberlandesgericht auf.

Taxifahrten für den Papierakt

Cutka erklärt die Taxifahrten an folgendem Beispiel: „Seit Auflassung der Bezirksgerichte sind alle Akten in Amstetten elektronisch erfasst worden. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit sind Verhandlung aber auch in den Nebenstellen durchgeführt worden, womit auch der Papierakt übertragen wurde. Ist dann in Amstetten etwa ein Rekurs eingebracht worden, musste das Schriftstück dem Papierakt beigelegt werden. Weil dieser in der Nebenstelle liegt, werden die Unterlagen von einem Taxifahrer überbracht.“

Gernot Rohrhofer, noe.ORF.at

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