Toter Rekrut: Vorwürfe laut Kommission haltlos

Anonyme Vorwürfe nach dem Tod eines Gardesoldaten bei einem Marsch in Horn, wonach Vorgesetzte Klagen von Rekruten ignoriert hätten, entbehren jeglicher Grundlage. So lautet das bisherige Urteil der internen Kommission.

Begleitenden Maßnahmen - wie Adjustierungserleichterungen, keinerlei Zeitlimit, Ausrichtung des Marschtempos nach dem Langsamsten, Marschpausen, ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit oder Abnahme der Ausrüstung - wurden „ebenso umfassend, zeitgerecht und richtig angewendet“ wie die Rettungskette und „alle getroffenen Maßnahmen der Sanitätsversorgung“, urteilte die Sonderkommission. Auch bei der Alarmierung des Notfallsanitäters sowie des Notarztes gab es keine Verfehlungen.

Behauptungen, dass bereits beim Marsch eines anderen Zuges am Tag davor mehr als 20 Rekruten bewusstlos geworden seien, hätten sich als haltlos erwiesen. Ebenso der Vorwurf, dass bei den Befragungen der Rekruten durch die Kommission deren direkte Vorgesetzte dabei gewesen seien, hieß es in einer Aussendung des Verteidigungsministeriums am Freitag.

Beteiligte Personen wurden befragt

Der 19-jährige Soldat der Garde war nach einem Fußmarsch in Horn gestorben. Todesursache war laut vorläufigem Obduktionsergebnis Überhitzung des Körpers. Bei einer Blutuntersuchung des verstorbenen Rekruten wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hatte. Das Heer hat zur Untersuchung des Todes des Rekruten sowohl eine Untersuchungs- als auch eine Sonderkommission eingesetzt- mehr dazu in Toter Rekrut: Heer setzt Sonderkommission ein (noe.ORF.at; 9.8.2017).

Die Kommission unter der Leitung von Brigadier Hans Rathgeb, Präsident des Landesgerichtes Salzburg, befragte dazu die am Marsch sowie an der Rettungskette unmittelbar beteiligten Personen sowie die verantwortlichen Kommandanten aller Ebenen „niederschriftlich“. Erste Ergebnisse wurden am Dienstag vorgelegt, wie das Ministerium am Freitag bekanntgab.

Abschlussbericht noch ausständig

Zur Übereinstimmung des durchgeführten Marsches mit den geltenden Vorschriften des Bundesheeres sowie bezüglich der rechtskonformen Anwendung der Regelungen für den Dienst bei außergewöhnlichen Temperaturen („Hitzeerlass“) führt die Untersuchungskommission noch weitere Erhebungen durch. Sämtliche Ermittlungsergebnisse werden im Abschlussbericht zusammengefasst. Dieser steht auch deshalb aus, weil das medizinische Sachverständigengutachten noch nicht vorliegt, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft Krems ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen gegen unbekannt. Die Erhebungen laufen noch weiter, sagte Sprecher Franz Hütter am Freitag.

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