Missbrauch von 1993 wurde jetzt öffentlich

Das Magazin „Profil“ berichtet in seiner Ausgabe am Montag von sexuellem Missbrauch im Stift Klosterneuburg (Bezirk Tulln). Der Fall aus dem Jahr 1993 wurde bekannt, da der Geistliche erneut einen Buben missbraucht haben soll.

Der Geistliche soll sich im Jahr 1993 im Stift Klosterneuburg an einem minderjährigen Ministranten vergangen haben. Es wurde damals allerdings keine Anzeige erstattet, „da die Mutter des Kindes dies nicht wollte, um ihr Kind nicht weiter zu belasten und den Missbrauch nicht öffentlich bekannt werden zu lassen“, heißt es in einer Stellungnahme des Stiftes von Pressesprecher Walter Hanzmann. „Es sollte nur sichergestellt werden, dass Herr [...] aus dem Stift Klosterneuburg entfernt wird, was auch unmittelbar mit aller Konsequenz des Kirchenrechtes erfolgte.“

Nach Missbrauchsfall zum Priester geweiht

„Das Stift hat den Chorherrn damals sofort suspendiert und ihn aufgefordert aus dem Orden auszutreten“, sagt Pressesprecher Walter Hanzmann gegenüber noe.ORF.at. Trotzdem wurde der Beschuldigte fünf Jahre später in Rumänien zum Priester geweiht. „Davon haben wir selber erst jetzt erfahren“, so Hanzmann.

Die Diözese in Rumänien habe sich nicht beim Stift über den Mann erkundigt, so der Sprecher, sonst hätte er nie zum Priester geweiht werden dürfen. Nach seiner Weihe war der Beschuldigte in Basel und in Würzburg in Deutschland als Priester tätig. In Würzburg soll er sich dann erneut an einem Minderjährigen vergangen haben.

Stift wusste nichts von Priesterweihe

Das Stift Klosterneuburg sieht keine Schuld bei sich. In der schriftlichen Stellungnahme heiß es dazu, „dass weder seitens des Bistums Basel noch des Bistums Würzburg eine Anfrage im Stift erfolgte. Da das Stift von dieser Priesterweihe ebenso wenig wusste wie von seiner Beschäftigung in Basel und Würzburg, hatte das Stift auch keine Veranlassung, die Diözesen Basel und Würzburg zu warnen.“

Vor dem Eintritt des Geistlichen in das Stift Klosterneuburg habe man sich über den Herren im Priesterseminar in Trier erkundigt. „Dort haben wir aber keine negative Auskunft erhalten, die eine Aufnahme in das Noviziat des Stiftes in Frage gestellt hätte. Während seiner Zugehörigkeit zum Stift gab es bis zum Bekanntwerden des Missbrauchs keine Vorfälle, die die Beendigung seiner Zugehörigkeit erforderten“, so Hanzmann im Statement.