Verhüllungsverbot tritt am Sonntag in Kraft

In Österreich tritt am Sonntag das Anti-Verhüllungsgesetz in Kraft. Wer in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt oder verbirgt, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen.

Politisch zielt das vor dem Sommer von SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz zwar auf den Geschichtsschleier konservativer Muslimas, formuliert wurde es aber „religionsneutral“. Ausnahmen vom Verschleierungsverbot gibt es aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen (Fasching) oder wenn die „Verhüllung“ beruflich notwendig ist (Clowns, Handwerker, Mediziner).

Polizei will „mit Fingerspitzengefühl“ vorgehen

Es gibt einen Informationsfolder auf Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch. Außerdem wurden Botschaften, internationale Organisationen und islamische Glaubensgemeinschaft informiert. Wer sich verhüllt, begeht ein Verwaltungsdelikt.

Folder Flughafen Verhüllungsverbot

ORF / Laufer

Der Folder, der ab sofort am Flughafen Schwechat aufliegt

Die Polizei kündigte an, mit „Fingerspitzengefühl“ vorzugehen. Wird der Aufforderung der Polizei, die Verhüllung abzulegen, nachgekommen, soll keine Strafe ausgesprochen werden. Wird die Abnahme jedoch verweigert, wird die betreffende Person zur Identitätsfeststellung festgenommen und in der Folge ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

beispiele für erlaube und verbotene Formen der Gesichtsverhüllung

APA/Martin Hirsch

ÖVP-Chef Sebastian Kurz war als Integrationsminister am Zustandekommen des Verhüllungsverbot maßgeblich beteiligt. „Wer in Österreich Niqab oder Burka trägt, muss mit Konsequenzen rechnen“, hielt Kurz vergangene Woche an seiner Linie fest. Auch die SPÖ verteidigte ihre Zustimmung. Die für Religion zuständige Staatssekretärin Muna Duzdar argumentierte, Niqab und Burka stünden für eine fundamentalistische Auslegung der Religion.

Verhüllungsverbot ist nicht unumstritten

Der algerisch-französische Geschäftsmann Rachid Nekkaz kündigte bereits an, so wie in anderen Ländern mit Burkaverbot, die von der österreichischen Polizei ausgesprochenen Strafen zu bezahlen. „Wenn man die Religionsfreiheit akzeptiert, muss man auch die Sichtbarkeit der Religionen akzeptieren“, so Nekkaz. Auch Österreichs Bischöfe übten Kritik an einem allgemeinem Verhüllungsverbot. Für den Wiener Erzbischof Christoph Schönborn ist es ein „zu starker Eingriff in die zivilen Freiheiten“.

In der Tourismusbranche ist man mit dem Verbot ebenfalls nicht glücklich, aber in den Wortmeldungen zurückhaltend. Die Tourismusobfrau der Wirtschaftskammer, Petra Nocker-Schwarzenbacher, meinte, jede Hürde sei ein Nachteil. Tourismus heiße auch Toleranz und „dass wir Gäste aller Kulturen willkommen heißen“. Wie sich das Verbot auf den Tourismus auswirke, „wird auch von der Handhabung abhängen“.

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