Kein Verhüllungsverbot zu Halloween
Der Bericht der „NÖN“ sorgte am Mittwoch für reichlich Aufregung - vor allem in Sozialen Netzwerken. In dem Artikel, in dem die Landespolizeidirektion Niederösterreich zitiert wird, heißt es, dass Halloween für die Polizei „spannend“ werden könnte, da es nicht zum österreichischen Brauchtum gehöre. Hintergrund ist das Vermummungsverbot, das seit 1. Oktober in Kraft ist und das Verhüllen des Gesichtes in der Öffentlichkeit verbietet. Ein Bild des Artikels wurde am Mittwoch Dutzende Male beim Kurznachrichtendienst Twitter geteilt.
Die Landespolizeidirektion NÖ erkennt Halloween nicht als öster. Brauchtum an und will daher an diesem Tag das Vermummungsverbot exekutieren pic.twitter.com/KAgtKt00b2
— Michael Unger (@mic_ung) 3. Oktober 2017
Schließlich reagierte man beim Innenministerium. „Verkleidung wird im Rahmen von Halloween nicht unter das Verhüllungsverbot einzuordnen sein“, teilte das Innenministerium ebenfalls auf Twitter mit.
Verkleidung wird im Rahmen von #Halloween nicht unter das #Verhüllungsverbot einzuordnen sein.
— BM.I (@BMI_OE) 4. Oktober 2017
„Weite Definition“ des Begriffs „Tradition“
Halloween-Fans können also aufatmen: Sie dürfen sich trotz des neuen Verhüllungsverbots nach Lust und Laune kostümieren. Verkleidungen im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen fielen nicht unter das Gesetz, stellte das Innenministerium auch gegenüber der APA klar.
Debatte: Was bewirkt ein Verhüllungsverbot?
Zwar habe der Gesetzgeber „keine taxative Aufzählung“ getroffen, was im Sinne des Gesetzes unter den Begriff „Tradition“ falle, „die Polizei wird in der Vollziehung aber unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eine weite Definition anlegen“. Daher werde „ein Verkleiden im Rahmen der jährlichen Halloween-Veranstaltungen nicht unter dem Verhüllungsverbot dieses Gesetzes einzuordnen sein“.
Das seit Monatsbeginn geltende Verschleierungsverbot, das Burkas verhindern soll, sieht Ausnahmen vor, nämlich aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen im Fasching beziehungsweise Advent oder wenn die Verhüllung beruflich notwendig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern und Clowns. Nun ist klar: Auch Halloween wird eine solche Ausnahme sein.
Links:
- „Burkaverbot“: Alle Gesichter am Flughafen frei (noe.ORF.at; 1.10.2017)
- Verhüllungsverbot tritt am Sonntag in Kraft (noe.ORF.at; 30.9.2017)
- Flughafen: Polizei überprüft Verhüllungsverbot (noe.ORF.at; 30.9.2017)
- „NÖN“-Artikel