Die Fristen für Wahlkarten-Wähler

Wer am 15. Oktober nicht in „seinem“ Wahllokal am Hauptwohnsitz wählen kann, braucht eine Wahlkarte. Schriftlich kann diese noch bis Mittwoch beantragt werden, persönlich noch bis Freitag.

Schriftlich - also online, per Brief oder Fax - kann die Wahlkarte noch bis Mittwoch beim zuständigen Gemeindeamt beantragt werden. Je früher der Antrag, desto besser, heißt es bei der Landeswahlbehörde, weil die Wahlkarte dann meist noch per Einschreiben zugestellt werden muss.

Frau mit Stimmzettel für die Nationalratswahl 2017

APA/Helmut Fohringer

Der Stimmzettel kann mit der Wahlkarte auch zu Hause ausgefüllt werden

Wer die Wahlkarte persönlich beantragt und auch abholt, kann das noch bis Freitag, 12.00 Uhr, tun. Mit der Wahlkarte kann man schon vor dem 15. Oktober per Briefwahl wählen. Die Wahlkarte muss dabei unbedingt unterschrieben sein und bis Sonntag, 17.00 Uhr, bei der Wahlbehörde einlangen.

Trotz Wahlkarte am Sonntag wählen

Möglich ist es auch, trotz Wahlkarte erst am Sonntag zu wählen, und zwar mit der - nicht unterschriebenen - Wahlkarte in eigenen Wahlkarten-Wahllokalen in ganz Österreich. Ausgefüllte Wahlkarten können außerdem auch am Sonntag in jedem Wahlsprengel zu deren Öffnungszeiten abgegeben werden, ebenso auf der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat von 8.00 bis 17.00 Uhr.

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