Babytod: Mordanklage gegen Vater

Nach dem Tod eines dreieinhalb Monate alten Babys im Februar wird der Vater laut „Kurier“-Bericht wegen Mordes angeklagt. Die Mutter muss sich wegen Quälens und Vernachlässigens wehrloser Personen mit Todesfolge verantworten.

Nach dem Tod eines dreieinhalb Monate alten Babys wurden Mitte Februar zunächst der Vater, später dann auch die Mutter des Säuglings festgenommen. Die Eltern standen in dem Fall von mutmaßlicher Kindesmisshandlung unter Mordverdacht - mehr dazu in Nach Tod eines Babys: Eltern unter Mordverdacht (noe.ORF.at; 14.2.2017). Die Mutter wurde später enthaftet, nun ist der Vater wegen Mordes angeklagt.

Baby mit dem Kopf gegen Oberfläche geschleudert

Die gerichtsmedizinischen Untersuchungen haben ergeben, dass das Baby mindestens zweimal mit dem Kopf gegen eine harte Oberfläche geschleudert wurde. Ein Schädel-Hirn-Trauma hat zu einer Atem- und Hirnlähmung geführt. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Leopold Bien, gegenüber noe.ORF.at. Ältere Verletzungen des Säuglings, wie Einblutungen an der Hirnhaut und den Augen, seien laut Untersuchungen die Folgen eines Schütteltraumas.

Zum Tatzeitpunkt war die 27-jährige Mutter des Kindes in Wien unterwegs. Im Chat-Verlauf der Eltern auf WhatsApp ist laut Bien ersichtlich, dass der Vater mitgeteilt hatte, dass er mit den beiden Kindern überfordert sei. Der 31-Jährige habe die Kinder im Chat beschimpft. Die Großmutter kam dem Vater zu Hilfe, zu diesem Zeitpunkt sei es für das Baby aber schon zu spät gewesen.

Ärzte schlugen wegen Kindesmisshandlung Alarm

Das Baby wurde in der Nacht auf den 12. Februar in einem lebensbedrohlichen Zustand ins Landesklinikum St. Pölten gebracht. Anschließend wurde es ins SMZ Ost nach Wien überstellt, wo es starb. Die Ärzte schlugen damals wegen mutmaßlicher Misshandlung Alarm, da bei dem vier Monate alten Kind ein Schädelbruch, Rippenbrüche sowie Hämatome festgestellt wurden. Die Eltern wurden in U-Haft genommen, die Mutter im August wieder entlassen. Mehr dazu in Mutter nach Tod ihres Babys enthaftet (noe.ORF.at; 8.8.2017). Nun stellte die Staatsanwaltschaft St. Pölten die Anklage gegen die Eltern fertig. Der Vater muss sich wegen Mordes und die Mutter wegen Quälens und Vernachlässigens wehrloser Personen mit Todesfolge vor Gericht verantworten.

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