Flughafen Wien-Schwechat mit Plus bis Herbst

Die börsennotierte Flughafen-Wien-Gruppe in Schwechat hat bis Ende September ein ansehnliches Gewinn- und Passagierplus erzielt und geht davon aus, dass das Konzernergebnis 2017 deutlich über jenem von 2016 liegen wird.

Das Nettoergebnis wuchs in den ersten neun Monaten des heurigen Jahres - dank eines besseren Finanzergebnisses - um 7,1 Prozent auf 114,1 Mio. Euro, der Umsatz um 2,1 Prozent auf 568,6 Mio. Euro und das EBITDA um 3,8 Prozent auf 266,5 Mio. Euro, erklärte das Unternehmen in einer Aussendung. Das EBIT legte um 5,1 Prozent auf 166,5 Mio. Euro zu.

Bis Ende September Passagierplus von 8,1 Prozent

In der Gruppe betrug das Passagier-Plus bis Ende September 8,1 Prozent auf 23,7 Mio., am Flughafen Wien allein 5,7 Prozent auf 18,7 Mio. Reisende. Im Oktober, dem allerletzten Berichtsmonat, verzeichnete die Gruppe mit 2,8 Mio. um 3,7 Prozent mehr Fluggäste, davon am Airport Wien um 0,9 Prozent mehr. Bis September legte die Auslastung (Sitzladefaktor) auf 75,0 (73,6) Prozent zu. Die Zahl der Flugbewegungen sank in den neun Monaten um 0,7 Prozent auf 170.280 Start und Landungen, das Frachtvolumen wuchs um 1,6 Prozent auf 212.246 t.

Trotz der Herausforderungen durch die Air-Berlin-Insolvenz könne man den Erfolgskurs auch 2017 fortsetzen, wird betont. Am Airport Vienna könnten die Effekte der Insolvenz durch positive Entwicklungen bei anderen Airlines, etwa AUA, Eurowings und easyJet, „überkompensiert werden“.

Dividende soll weiter angehoben werden

Wenn man heuer im Gesamtjahr wie erwartet beim Nettogewinn deutlich über den 120 Mio. Euro des Vorjahres liege, werde man die Dividende das sechste Jahr in Folge anheben, hatte Vorstandsdirektor Günther Ofner am 20. Oktober auf der Gewinn-Messe in Wien in Aussicht gestellt. Beim EBITDA werde man den Vorjahreswert von 315 Mio. Euro übertreffen und auch die EBITDA-Marge etwas erhöhen können, und der Jahresumsatz solle über 740 Mio. Euro liegen, hieß es damals.

Zur dritten Piste erwartet die Flughafen Wien AG in den kommenden Monaten ein neues Erkenntnis, nachdem das abschlägige Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts noch im Frühjahr vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und an die zweite Instanz zurückverwiesen worden war. Es sei „allerdings damit zu rechnen, dass Gegner dieses Zukunftsprojekts weitere außerordentliche Rechtsmittel gegen einen positiven Bescheid ergreifen werden“, erwartet die Vorstand, wie im Quartalsbericht erklärt wird.

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